Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

 

Beschluss:

 

Die Bürgermeisterin übergibt dem 1. Stellvertreter Herr Jessel  die  Versammlungsleitung.

 

Herr Borgwardt gibt Erläuterungen zur Beschlußvorlage und dem Jahresabschluß.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Nach §  61 Abs. 3 Kommunalverfassung M- V (KV M- V) hat die Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die Entlastung der Bürgermeisterin zu entscheiden. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe anzugeben. Der Beschluß über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß § 61 Abs.  4 KV M- V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekanntzugeben. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am 12.09.2003.

Die Bürgermeisterin unterliegt lt. Kommunalverfassung bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M- V. Sie hat die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf ihren nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie Beschlußfassung auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll zur Jahresrechnung ist in der Anlage enthalten .

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses  die Jahresrechnung 2002, die über – und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2002 und bestätigt die Entlastung der Bürgermeisterin .

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden

Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

                                                                        Frau Christel Deichmann

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   7

Davon stimmberechtigt:                                                              6

Ja-Stimmen:                                                                              6

Nein-Stimmen:                                                                           0         

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0