Sitzung: 30.09.2003 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2003/HOL/137
Beschluss:
Die Bürgermeisterin übergibt dem 1. Stellvertreter Herr Jessel die Versammlungsleitung.
Herr Borgwardt gibt Erläuterungen zur
Beschlußvorlage und dem Jahresabschluß.
Sach- und Rechtslage:
Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M- V (KV M- V) hat die Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die Entlastung der Bürgermeisterin zu entscheiden. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe anzugeben. Der Beschluß über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß § 61 Abs. 4 KV M- V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekanntzugeben. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am 12.09.2003.
Die Bürgermeisterin unterliegt lt. Kommunalverfassung
bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M- V. Sie hat die
Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf ihren nächsten anwesenden
Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie Beschlußfassung
auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll zur Jahresrechnung ist in der
Anlage enthalten .
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2002, die über – und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2002 und bestätigt die Entlastung der Bürgermeisterin .
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Frau
Christel Deichmann
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0