Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Holthusen beabsichtigt im Rahmen der Dorferneuerung bzw. des Bodenordnungsverfahrens den 2. Bauabschnitt in der Bahnhofstraße auszubauen. Hierfür werden vom Amt für Landwirtschaft Wittenburg Fördermittel in Höhe von innerorts 70% und außerorts 90% der Investitionssumme für das Jahr 2004 in Aussicht gestellt. Die Förderung der Planungskosten ist durch das Amt für Landwirtschaft noch für 2003 schriftlich zugesagt.
Vorraussetzung für diese Förderung ist, dass die
Gemeinde
1.
den Eigenanteil absichert,
2.
die Unterhaltung der Straße auch zukünftig
gewährleistet,
3.
die Beauftragung durch die
Teilnehmergemeinschaft annimmt
4.
mit dem Ingenieurbüro Merkel Consult für diese
Maßnahme den Ingenieurvertrag
abschließt.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuß empfiehlt entsprechend der
Sach- und Rechtslage die Punkte 1-4 zu beschließen.
Beschlußvorlage wird zurückgestellt.
Es wird festgelegt , daß vor der Beschlußfassung
die Gemeindevertretung ein Gespräch mit der Teilnehmergemeinschaft führen wird.
Es sollte aber erst der Kostenrahmen abgewartet
werden, danach mit den Bürgern sprechen .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltungen:
Ungültige Stimmen: