Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde hat mit dem Grundsatzbeschluß zur Übertragung der Schulträgerschaft auf das Amt Stralendorf (2001/STR/117) die Voraussetzung für eine Übertragung der Schulträgerschaft geschaffen. Nach den Verhandlungen über den notwendigen Auseinandersetzungsvertrag, wurde dieser der Rechts- und Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt und die gewünschten Änderungen eingearbeitet.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt den in der Anlage beigefügten Auseinandersetzungsvertrag vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V war Herr Lähning als Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   9

Davon stimmberechtigt:                                                              8

Ja-Stimmen:                                                                              8

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0