Sitzung: 25.09.2003 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2003/STR/212
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde hat mit dem Grundsatzbeschluß zur
Übertragung der Schulträgerschaft auf das Amt Stralendorf (2001/STR/117) die
Voraussetzung für eine Übertragung der Schulträgerschaft geschaffen. Nach den
Verhandlungen über den notwendigen Auseinandersetzungsvertrag, wurde dieser der
Rechts- und Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt und die gewünschten
Änderungen eingearbeitet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt den in der Anlage beigefügten Auseinandersetzungsvertrag vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden
ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V war Herr Lähning
als Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
9
Davon stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0