Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde saniert zur Zeit das Feuerwehrgerätehaus. Es hat sich ergeben, daß eine zusätzliche Trockenbauwand errichtet werden muß, da die freigelegte Ziegelwand in sehr schlechtem Zustand war. Als weitere Zusatzleistung ist das Fertigstellen einer Trennwand zwischen den Toiletten nötig geworden. Im Elektrogewerk sind zwei zusätzliche Lampen angebaut worden. Die Kosten belaufen sich für die Gewerke Elektro, Trockenbau und Fliesen sowie den Materialeinsatz für die Eigenleistungen der Feuerwehrleute auf ca. 9.500,-€. Die Fertigstellung ist noch für dieses Jahr vorgesehen. Der z.Z. vorhandene Möbelbestand ist in schlechtem Zustand. Eine Teeküche bzw. ein Schreibtisch sind nicht vorhanden. Stühle und Tische sind stark verschlissen. Die Lamellenvorhänge (Fenster sind stark verschmutzt. Es ist ratsam die Beschaffung einer Teeküche, eines Schreibtisches für den Wehrführer, von Stühlen und Tischen zu veranlassen.

 

Im Rahmen der Sanierung soll die Beschaffung der Einrichtung erfolgen. Entsprechende Angebote liegen vor. Es müßten ca. 6000,--€ in der Haushaltsstelle 3.13000.93500. bereitgestellt werden. Die zusätzliche Ausgabe schafft die materielle Voraussetzung für die Absicherung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes in der Gemeinde.

 

Nach § 52 S.1 Kommunalverfassung M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden im vorliegenden Fall angenommen. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Stralendorf beschließt die überplanmäßige Ausgabe aus dem Verwaltungshaushalt in Höhe von 4.000,--€ (lt. Kostenschätzung) in der Haushaltsstelle 3.13000.93500 mit Mitteln der allgemeinen Rücklage. Der Finanzbedarf ist für folgende Waren und Leistungen notwendig:

 

50 Stühle, gebraucht a´10,-- €                                            500,- €

11 Tische                                                                      1.300,-€

Teeküche                                                                      2.200,- €

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   9

Davon stimmberechtigt:                                                              9

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0