Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Im Grundschulgebäude kam es im Jahr 2023 vermehrt zu Störungen im Heizbetrieb. Altersbedingt war auch überregional für die vorhandene Heizthermen, in Kaskadenausführung für EG und OG, keine Ersatzteilversorgung seitens des Herstellers mehr verfügbar.

Zudem wurde eines der beiden Heizgeräte durch den zuständigen Schornsteinfeger aufgrund von Gasaustritt im Heizungsraum im Monat 11/2023 gesperrt.

 

In den nachfolgenden Wochen lief die noch vorhandene Therme an ihrer Leistungsgrenze, bis auch dieses Gerät aufgrund von Überlastung ausfiel. Auch hier war nach eindringlicher Prüfung eines Fachbetriebes keine Reparatur möglich. Ebenso wurde von der bisherigen Wärmeversorgung im Notlaufbetrieb dringend abgeraten.

 

Durch die vorgenannten Tatsachen bedingt war eine Neubeschaffung von 2 Heizthermen zwingend zur Aufrechterhaltung des Grundschulbetriebes erforderlich.

 

Aufgrund der Dringlichkeit wurde durch das Gebäudemanagement nur ein Angebot von dem bislang durch Wartungsvertrag gebundenen Fachbetrieb DWS Gebäudetechnik GmbH beschafft. Der Bürgermeister beauftragte das vorliegende Angebot vom 21.11.2023

i.H.v. 23.701,69 €.

 

Während der Bauausführung entstanden Mehrkosten bei der Installation i. H. v. 4.902,44 € aufgrund von unvorhergesehenen Arbeiten. Es lag ein Defekt beider Heizkreispumpen und beider Stellantriebe vor. Ebenso war der Einsatz einer Arbeitsbühne aufgrund eines fehlenden Dachausstieges für Montagearbeiten notwendig. Ebenfalls musste die elektrische Sicherheit an der Heizungsanlage erneuert werden.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich demnach auf 28.604,13 € und werden aus dem Produktkonto 05.211.5231 (Gebäudeunterhaltung) finanziert. 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Pampow bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters und das Angebot der Firma DWS Gebäudetechnik GmbH inkl. aller Mehraufwendungen zum Gesamtpreis i.H.v. 28.604,13 €.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Ausgabe 2024 für das Produktkonto 05.211.5231

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Es handelt sich hier um eine überplanmäßige Ausgabe nach § 50 Abs. 1 KV M-V. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Deckung wird als gewährleistet angenommen.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11

Davon stimmberechtigt: 11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0