Sitzung: 06.03.2024 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2024/PAM/308
Sach- und Rechtslage:
Im Grundschulgebäude kam es im Jahr 2023 vermehrt
zu Störungen im Heizbetrieb. Altersbedingt war auch überregional für die
vorhandene Heizthermen, in Kaskadenausführung für EG und OG, keine
Ersatzteilversorgung seitens des Herstellers mehr verfügbar.
Zudem wurde eines der beiden
Heizgeräte durch den zuständigen Schornsteinfeger aufgrund von Gasaustritt im
Heizungsraum im Monat 11/2023 gesperrt.
In den nachfolgenden Wochen
lief die noch vorhandene Therme an ihrer Leistungsgrenze, bis auch dieses Gerät
aufgrund von Überlastung ausfiel. Auch hier war nach eindringlicher Prüfung
eines Fachbetriebes keine Reparatur möglich. Ebenso wurde von der bisherigen
Wärmeversorgung im Notlaufbetrieb dringend abgeraten.
Durch die vorgenannten
Tatsachen bedingt war eine Neubeschaffung von 2 Heizthermen zwingend zur
Aufrechterhaltung des Grundschulbetriebes erforderlich.
Aufgrund der Dringlichkeit
wurde durch das Gebäudemanagement nur ein Angebot von dem bislang durch
Wartungsvertrag gebundenen Fachbetrieb DWS Gebäudetechnik GmbH beschafft. Der
Bürgermeister beauftragte das vorliegende Angebot vom 21.11.2023
i.H.v. 23.701,69 €.
Während der Bauausführung
entstanden Mehrkosten bei der Installation i. H. v. 4.902,44 € aufgrund von
unvorhergesehenen Arbeiten. Es lag ein Defekt beider Heizkreispumpen und beider
Stellantriebe vor. Ebenso war der Einsatz einer Arbeitsbühne aufgrund eines
fehlenden Dachausstieges für Montagearbeiten notwendig. Ebenfalls musste die
elektrische Sicherheit an der Heizungsanlage erneuert werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme
belaufen sich demnach auf 28.604,13 € und werden aus dem Produktkonto 05.211.5231
(Gebäudeunterhaltung) finanziert.
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Pampow bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters und
das Angebot der Firma DWS Gebäudetechnik GmbH inkl. aller Mehraufwendungen zum
Gesamtpreis i.H.v. 28.604,13 €.
Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Ausgabe 2024 für das
Produktkonto 05.211.5231
Finanzielle Auswirkungen:
Es handelt sich hier um
eine überplanmäßige Ausgabe nach § 50 Abs. 1 KV M-V. Die gesetzlichen
Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Deckung wird als
gewährleistet angenommen.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0