Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die NaturStromProjekte GmbH plant in der Gemeinde Holthusen die Errichtung von vorrangig Windkraftanlagen. Gleichzeit soll die Möglichkeit bestehen, damit vereinbar eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.

 

Im Zuge der Planbearbeitungen und weiteren Abstimmungen hat sich ergeben, dass beide Nutzungen im Zusammenhang betrachtet werden müssen, da sich deren Flächenkulissen überschneiden.

Um verbindliches Baurecht für die Errichtung von vorrangig Windkraftanlagen mit gleichzeitiger damit vereinbarer Nutzung der Flächen für die Errichtung von Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie zu schaffen ist daher ein gemeinsamer vorhabenbezogener Bebauungsplan für Wind- und Sonnenenergienutzung aufzustellen.

 

Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 12 „Wind- und Sonnenenergienutzung Holthusen West“ ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, der in diesem Bereich Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft darstellt.

 

Da die Fläche vorrangig der Errichtung von Windkraftanlagen dienen soll und gleichzeitig auch die Errichtung einer damit vereinbaren Freiflächenphotovoltaikanlage geplant ist, ist das Planungsziel der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes die Ausweisung einer Sonderbaufläche für Wind- und Sonnenenergienutzung.

 

Das Projektgebiet umfasst folgende Flurstücke: 1, 8, 18 und 19 der Flur 3 der Gemarkung Lehmkuhlen (je teilweise), die Flurstücke 202, 299, 300, 302, 304, 305, 306, 311, 322, 323, 324 der Flur 6 der Gemarkung Holthusen (je teilweise) und die Flurstücke 307, 308, 309, 310, 325, 326, 327, 328, 329, 330, 331, 332 der Flur 6 der Gemarkung Holthusen.

 

Die Gemeinde Holthusen beabsichtigt mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplans die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „Wind- und Sonnenenergienutzung Holthusen West“ zu schaffen, der die Ansiedlung von Windkraftanlagen und gleichzeitige Nutzung der Flächen zur Errichtung einer damit vereinbaren Freiflächenphotovoltaikanlage zur Stromerzeugung ermöglichen soll.

 

Die Planungskosten für die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Holthusen trägt als Vorhabenträger die NaturStromProjekte GmbH, Schulstraße 6a, 01968 Senftenberg. Eine Kostenübernahmeerklärung der NaturStromProjekte GmbH liegt vor.

 

Zielstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche nach § 11 BauNVO für Wind- und Sonnenenergienutzung.

 

 

Beschluss:

1.     Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Holthusen.

Das Plangebiet der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flurstücke: 1, 8, 18 und 19 der Flur 3 der Gemarkung Lehmkuhlen (je teilweise), die Flurstücke 202, 299, 300, 302, 304, 305, 306, 311, 322, 323, 324 der Flur 6 der Gemarkung Holthusen (je teilweise) und die Flurstücke 307, 308, 309, 310, 325, 326, 327, 328, 329, 330, 331, 332 der Flur 6 der Gemarkung Holthusen.

Der Änderungsbereich ist im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

 

2.     Planungsziel der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für Wind- und Sonnenenergienutzung anstelle der derzeitigen Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft.

 

3.     Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Planungskosten trägt Vorhabenträger

 

Anlagen:

Anlage 1:

Übersichtsplan mit Abgrenzung des Geltungsbereiches zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Holthusen vom 08.02.2024

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

-       Hr. Josef Grän

-       Fr. Brigitte Roost-Krüger

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6

Davon stimmberechtigt: 4

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -