Sitzung: 28.02.2024 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2024/HOL/668
Sach- und Rechtslage:
Die
NaturStromProjekte GmbH plant in der Gemeinde Holthusen die Errichtung von
vorrangig Windkraftanlagen. Gleichzeit soll die Möglichkeit bestehen, damit
vereinbar eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.
Im
Zuge der Planbearbeitungen und weiteren Abstimmungen hat sich ergeben, dass
beide Nutzungen im Zusammenhang betrachtet werden müssen, da sich deren
Flächenkulissen überschneiden.
Um
verbindliches Baurecht für die Errichtung von vorrangig Windkraftanlagen mit
gleichzeitiger damit vereinbarer Nutzung der Flächen für die Errichtung von
Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie zu schaffen ist daher ein
gemeinsamer vorhabenbezogener Bebauungsplan für Wind- und Sonnenenergienutzung
aufzustellen.
Parallel
zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 12 „Wind- und
Sonnenenergienutzung Holthusen West“ ist auch die Änderung des
Flächennutzungsplanes erforderlich, der in diesem Bereich Flächen für die
Landwirtschaft und Flächen für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft darstellt.
Da
die Fläche vorrangig der Errichtung von Windkraftanlagen dienen soll und
gleichzeitig auch die Errichtung einer damit vereinbaren
Freiflächenphotovoltaikanlage geplant ist, ist das Planungsziel der 4. Änderung
des Flächennutzungsplanes die Ausweisung einer Sonderbaufläche für Wind- und
Sonnenenergienutzung.
Das
Projektgebiet umfasst folgende Flurstücke: 1, 8, 18 und 19 der Flur 3 der
Gemarkung Lehmkuhlen (je teilweise), die Flurstücke 202, 299, 300, 302, 304,
305, 306, 311, 322, 323, 324 der Flur 6 der Gemarkung Holthusen (je teilweise)
und die Flurstücke 307, 308, 309, 310, 325, 326, 327, 328, 329, 330, 331, 332
der Flur 6 der Gemarkung Holthusen.
Die
Gemeinde Holthusen beabsichtigt mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplans
die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 12 „Wind- und Sonnenenergienutzung Holthusen West“ zu
schaffen, der die Ansiedlung von Windkraftanlagen und gleichzeitige Nutzung der
Flächen zur Errichtung einer damit vereinbaren Freiflächenphotovoltaikanlage
zur Stromerzeugung ermöglichen soll.
Die
Planungskosten für die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Holthusen trägt als Vorhabenträger die NaturStromProjekte GmbH,
Schulstraße 6a, 01968 Senftenberg. Eine Kostenübernahmeerklärung der
NaturStromProjekte GmbH liegt vor.
Zielstellung
der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer
Sonderbaufläche nach § 11 BauNVO für Wind- und Sonnenenergienutzung.
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die Aufstellung der 4.
Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Holthusen.
Das Plangebiet der 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes umfasst die Flurstücke: 1, 8, 18 und 19 der Flur 3 der
Gemarkung Lehmkuhlen (je teilweise), die Flurstücke 202, 299, 300, 302, 304,
305, 306, 311, 322, 323, 324 der Flur 6 der Gemarkung Holthusen (je teilweise)
und die Flurstücke 307, 308, 309, 310, 325, 326, 327, 328, 329, 330, 331, 332
der Flur 6 der Gemarkung Holthusen.
Der Änderungsbereich ist im beiliegenden
Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.
2. Planungsziel der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die
Darstellung einer Sonderbaufläche für Wind- und Sonnenenergienutzung anstelle
der derzeitigen Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Planungskosten trägt
Vorhabenträger
Anlagen:
Anlage 1:
Übersichtsplan mit Abgrenzung des
Geltungsbereiches zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Holthusen vom 08.02.2024
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen:
- Hr.
Josef Grän
-
Fr. Brigitte Roost-Krüger
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -