Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung hat mit Datum vom 11.12.2023 die Neufassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung beschlossen, welche zum 01.01.2024 in Kraft getreten ist.

 

Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist zu entscheiden, in welcher Höhe Entschädigungen an die Funktionsträger sowie an weitere Personen mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr gezahlt werden sollen. Die Feuerwehrentschädigungsverordnung regelt, wie bislang, lediglich Höchstsätze für die Wehrführung.

 

Der Höchstsatz betrug bisher:                                                                        Neuer Höchstsatz:

 

Gemeindewehrführer/-in                 170,00 €                               250,00 €

Stellvertreter/-in                                  85,00 €                                125,00

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Schossin beschließt (rückwirkend ab dem 01.01.2024), eine monatliche Aufwandsentschädigung für die Wehrführung in folgender Höhe zu zahlen:

 

Gemeindewehrführer/-in                                 200,00 €

Stellv. Gemeindewehrführer/- in                    100,00 €

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mehrausgaben von 540,00 € / jährlich   

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7

Davon stimmberechtigt: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0