Sitzung: 29.02.2024 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2024/SCH/288
Sach- und Rechtslage:
Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung hat mit
Datum vom 11.12.2023 die Neufassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung
beschlossen, welche zum 01.01.2024 in Kraft getreten ist.
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist zu entscheiden,
in welcher Höhe Entschädigungen an die Funktionsträger sowie an weitere
Personen mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr gezahlt werden
sollen. Die
Feuerwehrentschädigungsverordnung regelt, wie bislang, lediglich Höchstsätze
für die Wehrführung.
Der
Höchstsatz betrug bisher: Neuer
Höchstsatz:
Gemeindewehrführer/-in 170,00 € 250,00 €
Stellvertreter/-in 85,00 € 125,00 €
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Schossin beschließt
(rückwirkend ab dem 01.01.2024), eine monatliche Aufwandsentschädigung für die
Wehrführung in folgender Höhe zu zahlen:
Gemeindewehrführer/-in 200,00 €
Stellv. Gemeindewehrführer/- in 100,00 €
Finanzielle Auswirkungen:
Mehrausgaben von 540,00 € / jährlich
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0