Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 1 Hauptsatzung der Gemeinde Schossin entscheidet der Bürgermeister bei Verträgen innerhalb der Wertgrenzen bis zu 2.500,00 Euro, der Hauptausschuss ab 2.500,00 Euro bis 5.000,00 Euro.

 

Im Rahmen des Programms Zukunftswerkstatt Kommunen erhält die Gemeinde jährlich Beratungskosten i. H. v. 30.000,00 Euro erstattet. Die Gemeinde arbeitet bereits seit September 2021 mit Prof. Dr. Henning Bombeck als Prozessbegleiter zusammen.

 

Mit Schreiben vom 07.02.2024 reichte Herr Bombeck ein Jahresangebot i. H. v. 23.825,14 Euro ein. Die Kosten werden zu 100% aus Fördermitteln gedeckt.

 

Das Projekt läuft zum 31.12.2024 aus.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Schossin beschließt die Angebotserteilung an das Büro für Dorfentwicklung, vertreten durch Prof. Dr. Henning Bombeck, i. H. v. 23.825,14 Euro und die damit verbundene Ausgabe.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzierung aus 06/111/5699

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7

Davon stimmberechtigt: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0