Sitzung: 29.02.2024 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2024/SCH/286
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Schossin kann im Haushaltsjahr 2024 bis zum
Ende des Finanzplanungszeitraumes 2027 im Ergebnishaushalt keinen
Haushaltsausgleich erzielen. Somit besteht gem. § 43 Abs. 7 KV M-V die Pflicht
ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen des
unausgeglichenen Haushaltes beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch
die der Haushaltsausgleich auf Dauer sichergestellt werden kann. Der
Konsolidierungszeitraum ist anzugeben und in diesem ist das
Haushaltssicherungskonzept jährlich fortzuschreiben.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Schossin beschließt das
Haushaltssicherungskonzept des Haushaltsjahres 2024 ff.
Finanzielle Auswirkungen:
gem. Haushaltssicherungskonzept
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0