Sitzung: 29.01.2024 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2024/WAR/550
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow kann im Haushaltsjahr 2024 bis zum
Ende des Finanzplanungszeitraumes 2027 im Ergebnishaushalt keinen
Haushaltsausgleich erzielen. Auch im Finanzhaushalt besteht ab dem Planungsjahr
2027 kein Haushaltsausgleich mehr. Somit besteht gem. § 43 Abs. 7 KV M-V die
Pflicht ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen des
unausgeglichenen Haushaltes beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch
die der Haushaltsausgleich auf Dauer sichergestellt werden kann. Der Konsolidierungszeitraum
ist anzugeben und in diesem ist das Haushaltssicherungskonzept jährlich
fortzuschreiben.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Warsow beschließt das
Haushaltssicherungskonzept des Haushaltsjahres 2024.
Finanzielle Auswirkungen:
gem. Haushaltssicherungskonzept
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0