Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Warsow kann im Haushaltsjahr 2024 bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2027 im Ergebnishaushalt keinen Haushaltsausgleich erzielen. Auch im Finanzhaushalt besteht ab dem Planungsjahr 2027 kein Haushaltsausgleich mehr. Somit besteht gem. § 43 Abs. 7 KV M-V die Pflicht ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen des unausgeglichenen Haushaltes beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich auf Dauer sichergestellt werden kann. Der Konsolidierungszeitraum ist anzugeben und in diesem ist das Haushaltssicherungskonzept jährlich fortzuschreiben.  

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Warsow beschließt das Haushaltssicherungskonzept des Haushaltsjahres 2024.

 

Finanzielle Auswirkungen:

gem. Haushaltssicherungskonzept

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5

Davon stimmberechtigt: 5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0