Sitzung: 25.01.2024 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: nein beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 9, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2023/STR/682/1
Sach- und Rechtslage:
Dem Amt Stralendorf
wurde durch öffentlich-rechtlichen Vertrag die Trägerschaft des Schulzentrums
Stralendorf von der Gemeinde Stralendorf übertragen.
Somit nimmt das Amt für die Gemeinden des Amtes
deren kommunale Pflichtaufgabe der Sicherung und Förderung eines
bedarfsgerechten öffentlichen Angebotes an Bildungseinrichtungen wahr (§ 2
Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern, KV M-V).
Die Schüleranzahl am Schulzentrum Stralendorf
ist in den vergangenen Jahren stark auf derzeit circa 840 Schülerinnen und
Schüler angestiegen. Alle verfügbaren Räumlichkeiten sind ausgeschöpft.
Das Amt Stralendorf plant daher die Errichtung eines
Schulerweiterungsbaus II.
Im Ergebnis mehrerer Fachgespräche zu den
Finanzierungsmöglichkeiten sieht der Lösungsansatz vor, das Vorhaben in
Abschnitten im Bereich des Basketballplatzes sowie unter Inanspruchnahme des
sich im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstückes mit dem sich darauf
befindlichen Sportkomplex zu errichten.
Der geplante Gebäudekörper soll dabei auf dem Flurstück
538 (neue Flurstücksbezeichnungen 538/1 und 538/2) errichtet werden.
Bauordnungsrechtlich sind Abstandsflächen auf dem Erbbaupachtgrundstück –
Flurstück 537, Flur 2, Gemarkung Stralendorf durch eine Baulasteneintragung im
Baulastenverzeichnis erforderlich. Der Ballfangzaun wird einbezogen und
baurechtlich berücksichtigt.
Die Planung ist als Anlage beigefügt.
Das Flurstück 538/1, der Flur 2, in der Gemarkung
Stralendorf (in der Anlage A rot schraffiert), ist bereits an das Amt
Stralendorf am 01.12.2021 verkauft worden.
Das Amt Stralendorf hat einen zusätzlichen Kaufantrag
für eine Teilfläche aus dem gemeindlichen Flurstück 538/2, der Flur 2, in der
Gemarkung Stralendorf (in der Anlage A blau schraffiert), mit dem sich darauf
befindenden Sportkomplex gestellt.
Als Ersatz für den dann abgängigen Sportkomplex bietet
das Amt Stralendorf als Schulträger der Gemeinde und dem Sportverein an, in dem
1. Bauabschnitt des zu errichtenden Erweiterungsbaus II in einem Anbau mit
einer Nettogrundfläche von ca. 210 m² Räumlichkeiten für den Sportverein
vorzusehen, die über den Kaufpreis und eine langfristige Mietzahlvereinbarung
finanziert werden könnten. Die Miethöhe wird entsprechend der Ortsüblichkeit
ermittelt und mit dem Gutachterwert bzw. Verkehrswert verrechnet. Dazu ist von
Seiten des Amtes eine Fortschreibung des Gutachtens einzuholen, da dieses
bereits älter als 24 Monate ist. Nach Ablauf der Verrechnungszeit wird der
Gemeinde ein unbefristeter Mietvertrag zum ortsüblichen Mietzins angeboten.
Die erforderlichen und angemessenen Räumlichkeiten
werden in enger Abstimmung mit der Gemeinde und dem Sportverein sowie der
Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises festgelegt. Die Gemeinde als auch der
Sportverein sollen bei der Grundrissgestaltung des künftigen Sportlerheims
aktiv miteinbezogen werden.
Für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung des 1. BA
soll der Schulträger dem Sportverein eine angemessene Übergangslösung für die
Unterbringung der Sportler/innen kostenfrei zur Verfügung stellen. Nach
erfolgten Gesprächen zwischen den Schulträger und Gemeinde/Sportverein
beinhaltet dies während der Bauphase des 1. BA die Nutzung von 2 Umkleideräumen
einschließlich der Sanitärräume in der Amtssporthalle I nach Beendigung des
regulären Schulbetriebs. Zusätzlich soll dem Sportverein eine Containeranlage,
bestehend aus 9 Anlagencontainer 20‘ (LxBxH: ca. 6x2,4x2,5 m), als Nutzung für
2 Umkleideräume, 1 Versammlungsraum und 1 Lager, in unmittelbarer Nähe zur
Amtssporthalle I zur Verfügung gestellt werden.
Ein Standort dafür ist eine entsprechende Aufstellfläche
auf dem Sportplatz selbst, hinter der südlichen Seitenauslinie des Spielfeldes
entlang der Hecke (s. Anlage – Lage Container). Damit ist ein unmittelbarer
Zugang zur Amtssporthalle I gewahrt.
Sobald die Amtssporthalle II fertiggestellt und die
Nutzungsaufnahme gemäß § 82 Abs. 2 LBauO M-V angezeigt ist (geplante
Fertigstellung Ende 2025) können dem Sportverein weitere Räumlichkeiten in der
Amtssporthalle I zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug ist zu prüfen, ob
die Containeranlage reduziert oder in Gänze zurückgebaut werden kann.
Der Gemeinde Stralendorf und dem Sportverein soll ein
Wegerecht in einer entsprechenden Breite, die die Befahrbarkeit für
Rettungsfahrzeuge absichert, zur Erreichbarkeit des Sportplatzes eingeräumt
werden.
Nach derzeitigem Planungsstand ist es angedacht, das
neue Gebäude in Längsausrichtung entlang der östlichen Flurstücksgrenze des
Flurstücks 538/2 mit einem Abstand von ca. 7,00 m, gemessen von der
nordöstlichen Gebäudeecke zur Flurstücksgrenze, und einem Abstand von ca. 2,00
m, gemessen von der südöstlichen Gebäudeecke zur Flurstücksgrenze, zu errichten
(Anlage B_1– Lageplan Schneekloth Architekten).
Die Lage des künftigen Baukörpers und die bereits
vorhandene Überschreitung der Flurstücksgrenze durch das bestehende Spielfeld
erfordern eine Verschiebung des Spielfeldes in Richtung Osten. Dabei ist es
Wunsch und Forderung der Gemeinde/des Sportvereins, dass für das Spielfeld auch
zukünftig die jetzigen Abmaße beibehalten werden, Dies bedingt eine Umverlegung
des Sportplatzes um 10 m in Richtung Osten. Sofern diese Umverlegung des
Sportplatzes die Erweiterung der Spielrasenfläche, die Umverlegung der
Bewässerungsanlage einschließlich des vorhandenen Brunnens sowie die Versetzung
einzelner Flutlichtmasten erfordert, soll der Schulträger die dafür notwendigen
Kosten tragen. Ist es dabei Wille der Gemeinde/des Sportvereins, im Zuge der
Umverlegung der v.g. Anlagen eine technische Aufwertung dieser Anlagen
vorzunehmen (z.B. Austausch der Beleuchtungskörper und eine damit einhergehende
Erneuerung der Stromzuführung), so soll dies unter finanzieller Aufteilung der
Kosten zwischen Schulträger und Gemeinde/Sportverein erfolgen.
Die für die einzelnen Maßnahmen angenommenen
Aufwendungen belaufen sich nach einer vom Schulträger vorgelegten
Kostenschätzung auf insgesamt 1, 4 Mio. € (Anlage C Kostenannahme
Sportkomplex).
Erforderliche Maßnahmen zur Ver- und Entsorgung der
vorhandenen und neu zu errichtenden Infrastruktur sind durch die Fachplaner zu
ermitteln und durch den Schulträger umzusetzen und zu finanzieren.
Nach § 56 KV M-V darf die Gemeinde Vermögensgegenstände
nur zu ihrem vollen Wert veräußern, soweit nicht ein besonderes öffentliches
Interesse Abweichungen zulässt. Als voller Wert ist der Wert anzusehen, der zum
Bewertungsstichtag am Markt erzielen lässt, also in der Regel der Verkaufswert.
Von dem Gebot, Vermögengegenstände zu ihrem vollen Wert zu veräußern, kann
abgewichen werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse zugunsten des
allgemeinen öffentlichen Wohls und nicht nur zum Wohle einzelner
Interessengruppen festgestellt wird.
Nach einem Verkehrswertgutachten vom 10.12.2020 hat der
Sportkomplex zum damaligen Zeitpunkt einen Wert von ca. 450.000 €. Eine
Fortschreibung des Gutachtens ist, um den Vorgaben des Innenministeriums bzw.
des Durchführungserlasses zu § 56 KV M-V zu entsprechen, einzuholen, da dieses
bereits älter als 24 Monate ist.
Es ist beabsichtigt, den Sportkomplex unentgeltlich
(symbolischer Kaufpreis von 1 Euro) zu veräußern.
Nach dem Durchführungserlass zu § 56 KV M-V ist das
Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses bei Abweichungen vom vollen
Wert u.a. denkbar, wenn sich die Gebietskörperschaft (Verkäufer) bei der
Erfüllung einer kommunalen Aufgabe des Erwerbers bedient und der Gemeinde
daraus nachweislich wirtschaftliche Vorteile entstehen, etwa weil sich der
Erwerber verpflichtet, auf dem Grundstück Anlagen zu errichten, die
anderenfalls von der Gemeinde zu errichten wären.
Vorliegend wird ein besonderes öffentliches Interesse zu
Gunsten des allgemeinen öffentlichen Wohls festgestellt, da das Amt Stralendorf
als Erwerber die gemeindliche Aufgabe der Schulträgerschaft übertragen bekommen
hat und an deren Stelle zur Erfüllung einer kommunalen Pflichtaufgabe auf dem
Grundstück die erforderliche Kapazitätserweiterung am Schulzentrum Stralendorf
durchführen wird.
Darüber hinaus soll ein Ausgleich in der Form geschaffen
werden, indem das Amt Stralendorf am Schulneubau neue Räumlichkeiten für den
Vereinssport in Gemeinde Stralendorf errichtet und diese unter Anrechnung des
Gutachterwertes an die Gemeinde Stralendorf langfristig vermietet.
Im Falle eines Verkaufes des Sportkomplexes entfallen
für die Gemeinde auch die künftig anstehenden Unterhaltungsmaßnahmen am
mittlerweile ca. 40 Jahre alten Gebäudekomplex.
Die Veräußerung des Sportkomplexes bedarf der
Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim (§
56 Abs. 6 KV M-V).
Beschluss:
Die Gemeinde Stralendorf ist sich ihrer Verantwortung
für den notwendigen Erweiterungsbau für das Gymnasiale Schulzentrum bewusst.
Um dieses Vorhaben zu unterstützen, beschließt die
Gemeindevertretung Stralendorf, entsprechend der Sach- und Rechtslage, den
Verkauf einer Teilfläche des neuen Flurstücks 538/2 (Anlage A blau
schraffiert), Flur 2, Gemarkung Stralendorf an das Amt Stralendorf für 1,- €.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden
beauftragt, den notariellen Kaufvertrag zu unterzeichnen und den erforderlichen
Baulasteneintragungen zur Übernahme der Abstandsflächen des zu errichtenden
Schulneubaus zuzustimmen, sofern die wesentlichen Anforderungen der Gemeinde
gemäß der Sach- und Rechtslage und wie in der Anlage C - Kostenannahme
Sportkomplex dargelegt durch den Amtsausschuss im Rahmen einer Beschlussfassung
bestätigt worden sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Verkaufspreis beträgt
1,00 Euro. Der Gutachterwert des Sportkomplexes (lt. Gutachten vom 10.12.2020
rd. 450.000 € soll als Gegenwert bei der Berechnung der Miete für die neuen
Räumlichkeiten aufgerechnet werden.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: -
Nein-Stimmen: 9
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: -