Sach- und Rechtslage:

Herr Helmut Richter hat am 26.11.2023, Eingang am 27.11.2023, einen Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis in der Funktion als Amtsvorsteher des Amtes Stralendorf mit sofortiger Wirkung beantragt.

 

Nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG sind Beamte zu entlassen, wenn Sie die Entlassung in schriftlicher Form gegenüber dem Dienstvorgesetzten erklärt haben.

 

Herr Helmut Richter ist somit aus dem Beamtenverhältnis als Amtsvorsteher zu entlassen.

 

Eine Entlassungsverfügung ist Herrn Richter zu übergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf beschließt Herrn Helmut Richter aufgrund seines Antrages vom 26.11.2023 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Amtsvorsteher des Amtes Stralendorf mit sofortiger Wirkung zu entlassen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder des Amtsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

-       Herr Helmut Richter

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   17

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 17

Davon stimmberechtigt:                                                   16

Ja-Stimmen:                                                                          16                                       

Nein-Stimmen:                                                                    /

Stimmenenthaltungen:                                                     /

Ungültige Stimmen:                                                           /