Sach- und Rechtslage:

Zu den Kommunalwahlen am 09.06.2024 ist ein Wahlausschuss zu bilden. Vorsitzende des Wahlausschusses ist die Gemeindewahlleitung Frau Kohlhaus. Gemäß §10 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V ist der Wahlausschuss mit vier bis acht weiteren Mitgliedern zu besetzen. Über die genaue Anzahl entscheidet der Amtsausschuss.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Aufwandsentschädigungen gemäß § 14 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V ist in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, dass der Wahlausschuss zu den Kommunalwahlen am 09.06.2024 neben der Gemeindewahlleitung aus 4 weiteren Mitgliedern besteht.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   17

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 17

Davon stimmberechtigt:                                                   17

Ja-Stimmen:                                                                         17

Nein-Stimmen:                                                                    /

Stimmenenthaltungen:                                                     /

Ungültige Stimmen:                                                           /