Sitzung: 18.01.2024 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Vorlage: 2023/AMT/413
Sach- und Rechtslage:
Zu den Kommunalwahlen am 09.06.2024 ist ein
Wahlausschuss zu bilden. Vorsitzende des Wahlausschusses ist die
Gemeindewahlleitung Frau Kohlhaus. Gemäß §10 Abs. 1 Landes- und
Kommunalwahlgesetz M-V ist der Wahlausschuss mit vier bis acht weiteren
Mitgliedern zu besetzen. Über die genaue Anzahl entscheidet der Amtsausschuss.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufwandsentschädigungen
gemäß § 14 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V ist in der Haushaltsplanung 2024
berücksichtigt.
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt,
dass der Wahlausschuss zu den Kommunalwahlen am 09.06.2024 neben der
Gemeindewahlleitung aus 4 weiteren Mitgliedern besteht.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 17
Davon stimmberechtigt: 17
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: /
Stimmenenthaltungen: /
Ungültige Stimmen: /