Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer hat am
13.05.2003 die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung der 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dümmer beschlossen. Die Träger öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde mit
dem Entwurf informiert. Gleichzeitig wurden sie über die öffentliche Auslegung
des Entwurfs unterrichtet. Aufgrund eines Verfahrensfehlers wurde die Auslegung
vom 11.03.03 bis 14.04.03 vom 05.06.03 bis 07.07.03 wiederholt.
Den Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen
Auslegung der Planungsunterlagen im Amt Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme
bzw. Äußerung von Anregungen gegeben. Von Bürgern wurden keine Anregungen
vorgebracht.
Die beigefügte Anlage 1 beinhaltet den
Abwägungsvorschlag.
Beschlussvorschlag:
- Die
während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplans
der Gemeinde Dümmer vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise der
Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat
die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
-siehe Anlage 1
Die
Gemeindevertretung beschließt die Abwägung entsprechend der Anlage 1.
- Die
Gemeindevertretung fasst den abschließenden Beschluss über die 2. Änderung
des Flächennutzungsplans.
- Der
Erläuterungsbericht wird gebilligt.
- Das
Amt Stralendorf wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplans
zur Genehmigung einzureichen. Die Erteilung der Genehmigung ist als dann
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der
Flächennutzungsplan mit Erläuterungsbericht während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0