Sitzung: 15.09.2003 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung Dümmer hat am 13.05.2003
den Entwurfs-, Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des B-Plan Nr. 5 “Zwischen
Wend Dörp und Hauptstraße” gefasst. Die Träger öffentl. Belange und
Nachbargemeinden wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde mit dem Entwurf
informiert. Gleichzeitig wurden sie über die öffentliche Auslegung des Entwurfs
unterrichtet.
Den Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen
Auslegung der Planungsunterlagen im Amt Stralendorf Gelegenheit zur
Stellungnahme bzw. Äußerung von Anregungen gegeben. Von Bürgern wurden keine
Anregungen vorgebracht.
Die beigefügte Anlage 1 beinhaltet den Abwägungsvorschlag.
Durch die Veränderung des Regenrückhaltebeckens wird eine erneute
Auslegung erforderlich .
Beschlussvorschlag:
- Die
während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Plans Nr. 5
“Zwischen Wend Dörp und Hauptstraße” vorgebrachten Bedenken, Anregungen
und Hinweise der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis
geprüft:
-siehe Anlage 1
Die
Gemeindevertretung beschließt die Abwägung entsprechend der Anlage 1.
- Von
Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht
- Das
Amt Stralendorf wird beauftragt , die Träger öffentlicher Belange und
Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten
Anregungen sind bei der Durchführung des Genehmigungsverfahrens des
Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen .
- Der
geänderte Entwurf des Bebauungsplanes und der dazugehörigen Begründung
werden in der vorliegenden Fassung gebilligt .
- Der
Bebauungsplan ist nach der öffentlichen Auslegung geändert worden. Gemäß §
3 Absatz 3 BauGB ist der Bebauungsplan erneut öffentlich auszulegen. Die
Auslegungsfrist ist gemäß § 3 Abs. 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt. Die von
der Änderung berührten Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung
zu informieren.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0
Herr Schmidt von der Raiffeinsenbank Hagenow bittet die Gemeindevertretung so schnell wie
möglich einen Beschluß über die Kostenteilung bei dem gemeinschaftlichen
Bebauungsplan zufassen .
Von Seiten der Raiffeisenbank wurden schon Mittel
eingesetzt wie z. B. Bodenproben
Vermesseung und Pflege des Baulandes.
Kostenteilungsplan muß so schnell wie möglich
erstellt werden .
Die Werbung für den Verkauf muß ebenfalls zügig
verwärts gehen , da eventuell die Eigenheimzulage wegfällt und somit der
Verkauf der Grundstücke schwieriger werden kann .