Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung Dümmer hat am 13.05.2003 den Entwurfs-, Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des B-Plan Nr. 5 “Zwischen Wend Dörp und Hauptstraße” gefasst. Die Träger öffentl. Belange und Nachbargemeinden wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde mit dem Entwurf informiert. Gleichzeitig wurden sie über die öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet.

Den Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im Amt Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. Äußerung von Anregungen gegeben. Von Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht.

Die beigefügte Anlage 1 beinhaltet den Abwägungsvorschlag.

Durch die Veränderung des Regenrückhaltebeckens wird eine erneute Auslegung erforderlich .

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Plans Nr. 5 “Zwischen Wend Dörp und Hauptstraße” vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

-siehe Anlage 1

            Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung entsprechend der Anlage 1.

  1. Von Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht

 

  1. Das Amt Stralendorf wird beauftragt , die Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Durchführung des Genehmigungsverfahrens des Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen .
  2. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes und der dazugehörigen Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt .

 

  1. Der Bebauungsplan ist nach der öffentlichen Auslegung geändert worden. Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB ist der Bebauungsplan erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegungsfrist ist gemäß § 3 Abs. 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt. Die von der Änderung berührten Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu informieren.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       8

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0                     

 

 

 

 

 

 

Herr Schmidt von der Raiffeinsenbank Hagenow  bittet die Gemeindevertretung so schnell wie möglich einen Beschluß über die Kostenteilung bei dem gemeinschaftlichen Bebauungsplan  zufassen .

Von Seiten der Raiffeisenbank wurden schon Mittel eingesetzt wie z. B. Bodenproben

Vermesseung und Pflege des Baulandes.

Kostenteilungsplan muß so schnell wie möglich erstellt werden .

Die Werbung für den Verkauf muß ebenfalls zügig verwärts gehen , da eventuell die Eigenheimzulage wegfällt und somit der Verkauf der Grundstücke schwieriger werden kann .