Sitzung: 21.12.2023 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/STR/685
Sach- und Rechtslage:
Während der Flachdachsanierung der Kita Regenbogen
in Stralendorf im Oktober/November 2023 sind in einigen Räumen extreme
Geruchsbelästigungen aufgetreten, die eine Raumluftmessung zur Ermittlung der
Konzentration an leicht flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) notwendig
machte. Die Messergebnisse der am 21.11.2023 durchgeführten Raumluftmessung
ergaben in zwei Gruppenräumen erhöhte TVOC-Werte, die gemäß Bewertungsschema
als „hygienisch bedenklich“ einzustufen sind. Ein zu Rate gezogener
Bausachverständiger bestätigte, dass es sich bei den Stoffen um flüchtige
Stoffe handeln würde. Es sei davon auszugehen, dass die Konzentration mit der
Zeit wieder abnehmen werde.
Auf Grund der vorliegenden Messergebnisse wurden
durch das Gesundheitsamt des LK LUP als zuständige Fachaufsichtsbehörde 4
Gruppenräume vorsorglich und bis auf Weiteres gesperrt. Von der Sperrung sind
derzeit etwa 30 Kinder betroffen. Eltern mit einem Anspruch auf
Teilzeitbetreuung können ihre Kinder nicht betreuen lassen. Darüber hinaus
wurde durch die für das Betriebserlaubnisverfahren zuständige Behörde beim LK
LUP ein Aufnahmestopp für die Kita verhängt. Der Träger darf bis zur
endgültigen Klärung des Sachverhalts keine weiteren Kinder aufnehmen.
Eine erneute Messung ist für die 1. Kalenderwoche
2024 geplant. In Auswertung der noch zu erwartenden Messergebnisse muss über
die Raumsituation neu entschieden werden. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen
werden, dass die Räume weiterhin gesperrt bleiben.
In Anbetracht der Situation würde die Gemeinde dem
Träger der Kita (Volkssolidarität) den Clubraum der Gemeinde Stralendorf am
Sportkomplex zur Verfügung stellen. Dieser könnte ab 01.01.2024 als
Notbetreuungsraum genutzt werden. Hier könnten bis zu 15 Kinder betreut werden.
Darüber hinaus wird eine Notbetreuung in den Räumen des Hortes geprüft. Auch
hier könnten bis zu 15 Kinder vorübergehend betreut werden. Die
Nutzungsänderung dieser Räume bedarf zum einen der Baugenehmigung und zum
anderen muss durch das Jugendamt eine Betriebserlaubnis erteilt werden. Es ist
im Übrigen davon auszugehen, dass dieses Betreuungsmodell (an drei Standorten
im Dorf) nur für wenige Wochen genehmigt werden wird.
Sofern eine Betriebserlaubnis bzw. eine
Baugenehmigung für die o.g. Räumlichkeiten nicht in Aussicht gestellt werden
kann, steht die Gemeinde Stralendorf mit der Gemeinde Holthusen im Kontakt, um
dann ggf. die in Holthusen im alten Kita-Gebäude leerstehenden Räume für eine
Betreuung der Krippen- und Kitakinder zu nutzen.
Als weitere Alternativlösung wäre zu prüfen, ob an
einem dafür geeigneten Standort eine Containerlösung für die vorübergehende
Unterbringung der Kinder realisierbar ist.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt für den Fall der
weiteren Sperrung der Räume in der Kita Regenbogen und einer Versagung der
beantragten Nutzung des Clubraumes im Sportkomplex Stralendorf, mit der
Gemeinde Holthusen umgehend Gespräche zur Anmietung der derzeit leerstehenden
Räume im „alten“ Kitagebäude in Holthusen zu führen.
Die Gemeindevertretung beschließt, alternativ dazu
die Umsetzung einer Containerlösung für die vorübergehende Betreuung der
Krippen- und Kitakinder in Stralendorf zu prüfen, um die Kinderbetreuung in
Stralendorf während einer notwendigen Sanierung oder eines notwendig werdenden
Neubaus sicherzustellen. Dazu sind in einem ersten Schritt und unter
Berücksichtigung bauplanungsrechtlicher Aspekte geeignete Standorte für die
Containerlösung zu ermitteln.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -