Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Aufgrund eines Verfahrensfehlers musste die Auslegung des Entwurfes der o.g. Satzung wiederholt werden.

Die Träger öffentlicher Belange wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde mit dem Entwurf informiert. Sie wurden gleichzeitig über die öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet. Den Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im Amt Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. Äußerung von Anregungen gegeben.

Anlage 1 beinhaltet den Abwägungsvorschlag. Es sind keine neuen Hinweise und Anregungen eingegangen.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Entwicklungssatzung mit Ergänzungsflächen für das Gebiet “Ortsteil Dümmerstück-Hof” vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

-siehe Anlage 1

Die Änderungen und Ergänzungen sind in die Planunterlagen der Entwicklungssatzung mit Ergänzungsflächen für das Gebiet “Ortsteil Dümmerstück-Hof” Planzeichnung Teil A, Text B und Begründung einzuarbeiten. Die Abwägung wird hiermit beschlossen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Entwicklungssatzung mit Ergänzungsflächen für das Gebiet “Ortsteil Dümmerstück-Hof” bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B)

 

  1. Die Begründung und Entwicklungssatzung mit den Ergänzungsflächen für das Gebiet “Ortsteil Dümmerstück-Hof” wird gebilligt.

 

  1. Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die Entwicklungssatzung mit zugehöriger Begründung dem Landrat des Landkreises Ludwigslust anzuzeigen und den Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung gemäß § 5 Satz 4 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. (§ 10 Abs. 3 BauGB)

 

  1. Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss 2002/DüM/088 vom 30.01.2003 wird aufgehoben.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keineMitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       8

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0