Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund eines Verfahrensfehlers musste die
Auslegung des Entwurfes der o.g. Satzung wiederholt werden.
Die Träger öffentlicher Belange wurden über die
Planungsabsichten der Gemeinde mit dem Entwurf informiert. Sie wurden
gleichzeitig über die öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet. Den
Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im
Amt Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. Äußerung von Anregungen
gegeben.
Anlage 1 beinhaltet den Abwägungsvorschlag. Es
sind keine neuen Hinweise und Anregungen eingegangen.
Beschlussvorschlag:
- Die
während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Entwicklungssatzung
mit Ergänzungsflächen für das Gebiet “Ortsteil Dümmerstück-Hof”
vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise der Behörden und Träger
öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis
geprüft:
-siehe Anlage 1
Die Änderungen und Ergänzungen sind in die
Planunterlagen der Entwicklungssatzung mit Ergänzungsflächen für das Gebiet
“Ortsteil Dümmerstück-Hof” Planzeichnung Teil A, Text B und Begründung
einzuarbeiten. Die Abwägung wird hiermit beschlossen.
- Die
Gemeindevertretung beschließt die Entwicklungssatzung mit
Ergänzungsflächen für das Gebiet “Ortsteil Dümmerstück-Hof” bestehend aus
der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B)
- Die
Begründung und Entwicklungssatzung mit den Ergänzungsflächen für das
Gebiet “Ortsteil Dümmerstück-Hof” wird gebilligt.
- Das
Amt Stralendorf wird beauftragt, die Entwicklungssatzung mit zugehöriger
Begründung dem Landrat des Landkreises Ludwigslust anzuzeigen und den
Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung gemäß § 5 Satz 4 BauGB ortsüblich
bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. (§ 10 Abs. 3
BauGB)
- Der
Abwägungs- und Satzungsbeschluss 2002/DüM/088 vom 30.01.2003 wird
aufgehoben.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keineMitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0