Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeindevertretung Dümmer hat am 24.03.2003 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluß der 4. Änderung des o.g. B – Planes gefaßt .

Die im Textteil B formulierte Festsetzung : “ Die Mindestgröße der Baugrundstücke für Einzelhäuser darf   600 m²  nicht unterschreiten” wird ersatzlos gestrichen.

Der Entwurf lag in der Zeit vom 12.05.2003  -  13.06.2003 im Amt Stralendorf  öffentlich aus.

Als Träger öffentlicher Belange wurde der Landkreis LWL beteiligt. Die Ergebnisse  der Abwägung sind in der Anlage enthalten.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.                   Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt die Abwägung

entsprechend der Anlage.

 

2.                   Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt die Satzung

dahingehend, dass die im Textteil  B formulierte Festsetzung

“ Die Mindestgröße der Baugrundstücke für Einzelhäuser

darf 600 m² nicht überschreiten”   ersatzlos gestrichen

wird. Damit sind die Mindestgrundstücksgrößen nicht mehr

verbindlich festgesetzt .

 

3.         Die Satzung ist in Kraft zu setzen und bekannt zu machen .

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       8

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0