Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung Dümmer hat am 24.03.2003 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluß der 4. Änderung des o.g. B – Planes gefaßt .
Die im Textteil B formulierte
Festsetzung : “ Die Mindestgröße der Baugrundstücke für Einzelhäuser darf 600 m²
nicht unterschreiten” wird ersatzlos gestrichen.
Der Entwurf lag in der Zeit vom
12.05.2003 - 13.06.2003 im Amt Stralendorf öffentlich aus.
Als Träger öffentlicher Belange
wurde der Landkreis LWL beteiligt. Die Ergebnisse der Abwägung sind in der Anlage enthalten.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung Dümmer beschließt die Abwägung
entsprechend der Anlage.
2.
Die
Gemeindevertretung Dümmer beschließt die Satzung
dahingehend, dass die im
Textteil B formulierte Festsetzung
“ Die Mindestgröße der Baugrundstücke
für Einzelhäuser
darf 600 m² nicht überschreiten” ersatzlos gestrichen
wird. Damit sind die Mindestgrundstücksgrößen
nicht mehr
verbindlich festgesetzt .
3. Die
Satzung ist in Kraft zu setzen und bekannt zu machen .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0