Sitzung: 14.12.2023 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/HOL/655
Sach- und Rechtslage:
Die kommunale
Wärmeplanung ist ein Instrument, um eine Strategie zum langfristigen Umbau der
Wärmeversorgung mit dem Ziel der Klimaneutralität zu entwickeln.
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis
zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Das Ziel kann jedoch nur
erreicht werden, wenn von fossilen Energieträgern auf Erneuerbare Energien
umgestiegen wird.
Dabei ist zunächst zu prüfen, welche erneuerbare
Energiequelle für die Versorgung vor Ort in Frage kommt, da Energie aus Wind,
Sonne und Erdwärme nicht überall gleichermaßen gewonnen werden kann.
Gleichzeitig ist zu prüfen, wie der Energieverbrauch gesenkt werden kann.
Die Wärmeversorgung mit Raumwärme,
Prozesswärme, Warmwasser und Kälteenergie verursacht mit ca. 60 %
Endenergieverbrauch einen erheblichen Großteil des Treibhausgasausstoßes, da
der Wärmesektor der größte Endenergieverbrauchssektor in Deutschland ist. In
Deutschland befinden sich etwa die Hälfte aller Wohngebäude in Gemeinden mit
unter 20.000 Einwohnern an, in denen damit ca. 55 % des Nutzwärmebedarfs für
Haushalte und Gewerbe, Handel und Dienstleistungen anfallen.
Die Kommunale Wärmeplanung bietet daher die
Möglichkeit, strategische, gesamtkommunale Lösungen für das ganze
Gemeindegebiet zu finden. Für die Erstellung der Planung lassen sich vier
Prozessschritte definieren:
- Bestandsanalyse
systematische und qualifizierte Erfassung
des Wärmebedarfs bzw. des aktuellen Wärmeverbrauchs sowie der aktuellen
Versorgungsstruktur; Erhebung von Informationen zum Gebäudebestand (z.B.
Gebäudetypen, Baualtersklassen)
- Potenzialanalyse
Erfassung nutzbarer Potenziale zur Senkung
des Wärmebedarfs und für die Versorgung durch erneuerbare Wärme zur Deckung des
Bedarfs
- Zielszenario
Basiert auf Bestands- und Potenzialanalyse
und stellt die zukünftige Entwicklung des Wärmebedarfs und die geplante
Versorgungsstruktur dar
- Wärmewendestrategie
Enthält Handlungsstrategien und Maßnahmen
zur Erreichung einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien
Es ist derzeit davon auszugehe, dass die
kommunale Wärmeplanung für alle Kommunen verpflichtend wird.
Für Gemeindegebiete, in denen weniger als
10.000 Einwohner gemeldet sind, ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Das
vereinfachte Verfahren soll dann erlauben, dass eine Wärmeplanung für mehrere
Gemeindegebiete gemeinsam erfolgen kann.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz fördert im Rahmen der Kommunalrichtlinie die Erstellung einer kommunalen
Wärmeplanung. Danach können die Planungskosten für die Erarbeitung einer
kommunalen Wärmeplanung bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 mit einer
erhöhten Förderquote von 90 % gefördert werden. Mit den zur Verfügung
gestellten Mitteln können somit fachkundige externe Dienstleister beauftragt
werden.
Diese Beschlussfassung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung ermächtigt die
Bürgermeisterin, im Amtsausschuss für eine gemeinsame kommunale Wärmeplanung
der Gemeinden Stralendorf, Klein Rogahn, Warsow, Dümmer, Schossin,
Wittenförden, Zülow, Pampow und Holthusen zu votieren.
Das Amt Stralendorf
wird ermächtigt, den entsprechenden Förderantrag gemäß Kommunalrichtlinie bis
spätestens zum 31.12.2023 einzureichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Eigenanteil an den voraussichtlichen
Planungskosten beträgt 0,70 €/EW. Die Mittel sind für das HH-Jahr 2024
einzuplanen.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt. 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -