Sitzung: 27.11.2023 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/AMT/410
Sach- und Rechtslage:
Der Amtsausschuss hat auf
seiner Sitzung am 29.03.2021 (Beschluss 2021/AMT/348) die Beauftragung des
Planungsbüros Schneekloth aus Schwerin mit der Objektplanung für die LP 1-8 mit
einem stufenweisen Abruf entsprechend einem Fördermittelerhalt beschlossen.
Zugleich hat der Amtsausschuss beschlossen, die Planung ausschließlich auf
amtseigenen Flächen durchzuführen, da eine Einigung mit der Gemeinde
Stralendorf zum Verkauf des Sportkomplexes zum damaligen Zeitpunkt nicht erzielt
werden konnte.
Die Planungen zu einem Schulerweiterungsbau für die
Klassenstufen 7-12 sind bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)
abgeschlossen. Die Kostenberechnung beläuft sich auf ca. 29 Mio. €.
Für das Gesamtprojekt wurde intensiv versucht Fördermittel
einzuwerben. Im Ergebnis der geführten Gespräche ist festzustellen, dass eine
Bewilligung von Fördermitteln nur bei einer abschnittsweisen Realisierung des
Gesamtvorhabens möglich ist. Hierfür ist das Bauvorhaben in mind. 2
Bauabschnitte zu teilen. Eine abschnittsweise Realisierung des geplanten
Schulbaus ist für die vorliegende Planung auf den ursprünglich vorgesehenen,
amtseigenen Flächen nur unter erschwerten Bedingungen und erhöhten, nicht
förderfähigen Kosten möglich.
Eine Umsetzung des Bauvorhabens auf den amtseigenen Flächen
wäre nur mit einem vorherigen Abbruch der jetzigen Grundschule möglich. Für die
Phase der Bauzeit wäre eine Interimslösung (Containerbau) auf den vorhandenen
Parkplatzflächen zu schaffen. Die nicht förderfähigen Kosten für die Errichtung
und Miete von Containern betragen für die Dauer von 2 Jahren (Bauzeit 1.BA)
weitere ca. 2,5 Mio. €, jedes weitere Jahr einer Nutzung würde ca. 500.000,00 €
kosten.
Um das Gesamtvorhaben förderfähig zu machen und die Kosten
der Interimslösung zu vermeiden, wurden daher unter Beteiligung des Landrates
mit der Gemeinde Stralendorf Gespräche über den Verkauf des Sportkomplexes
sowie einer Anpassung der vorhandenen Planung bei einer stufenweisen
Realisierung geführt.
Die Gemeindevertretung Stralendorf hat auf ihrer Sitzung am
23.11.2023 beschlossen, den Sportkomplex unter folgenden Bedingungen zu
veräußern:
1. Neubau einer Kegelbahn
2. dauerhafte kostenfreie Nutzung der künftigen Vereinsräume
3. Übergangslösung für den Sportverein Stralendorf während der Bauphase z.B. durch Containerstellung
In der gemeinsamen Beratung durch den Amtsentwicklungs- und
Schulauschuss am 24.11.2023 wurde sich einstimmig für den Erhalt des
gymnasialen Schulzentrums in seiner bestehenden Form ausgesprochen. Die dafür
erforderlichen Baumaßnahmen wurden beraten. Im Ergebnis empfehlen die beiden
Ausschüsse dem Amtsausschuss, den Kauf des Sportkomplexes zu realisieren,
sofern die Gemeindevertretung Stralendorf von Bedingung Nr. 1 Abstand nimmt. Zu
den Bedingungen 2 + 3 sind u.a. aufgrund der rechtlichen Unzulässigkeit einer
dauerhaften kostenfreien Nutzung weiterführende Gespräche mit der
Gemeindevertretung erforderlich.
Sollte bis zum 01.12.2023 keine geänderte Beschlusslage der
Gemeindevertretung Stralendorf zum Verkauf des Sportkomplexes vorliegen,
empfehlen Amtsentwicklungs- und Schulausschuss, alternativ auf den Flächen des
aktuellen Park- und Basketballplatzes die Errichtung eines separaten Baukörpers
mit einem Kostenvolumen von ca. 16 Mio. €. Hierzu sind den bereits gebundenen
Objekt- und Fachplanern (Architekturbüro Schneekloth, Elektro- und HLS-Planung
IAM, Tragwerksplanung Büro Apitz) die Aufträge für eine Anpassung der Planung
zu erteilen.
Durch die Unterteilung in
einzelne Bauabschnitte soll die Planung unter Berücksichtigung einer möglichen
ELER- bzw. ILERL-Förderung angepasst und fortgeführt werden. Dabei sollen im 2.
BA neben weiteren Schul- und Fachkabinetten eine Mensa/Aula einschließlich
Technikräume vorgesehen werden.
Beschluss:
1. Der Amtsausschuss beschließt in Abänderung seines Beschlusses vom 29.03.2021 (Beschluss 2021/AMT/348) die Anpassung und Fortführung der Planung für den Schulerweiterungsbau II (1. BA) wie in der Sach- und Rechtslage dargelegt, sofern die Gemeindevertretung Stralendorf ihre Bedingungen zum Kauf des Sportkomplexes revidiert.
Mit der Gemeinde Stralendorf sind
dann Vertragsverhandlungen über die Veräußerung des Sportkomplexes sowie eine
Unterbringung von Räumen für den Sportverein im Schulgebäude zu führen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Finanzierung der Maßnahme 1. BA mit geschätzten Gesamtbaukosten i.H.v. ca. 16
Mio. € soll dabei aus Mitteln der geplanten Schulbauförderrichtlinie des Landes
i.H.v. ca. 3 Mio.€ gefördert werden. Nach Abzug dieser Fördermittel und der
Vorauszahlung eines Schullastenausgleichs des Landkreises i.H.v. 3 Mio.€ würde
ein Eigenanteil i.H.v. 9 Mio.€ verbleiben, bzw. wenn der Vereinskomplex mit
gebaut wird, verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 10 Mio.€.
Im
Haushalt 2024 sind für die Fortführung der Planung Planungskosten in Höhe von 1
Mio. € eingestellt.
Die konkreten
Fördermöglichkeiten und die damit verbleibenden Eigenanteile je Bauabschnitt
werden von Herrn Schartow übersandt und dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
- Herr Helmut Richter
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 15
Davon stimmberechtigt: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0