Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Der Amtsausschuss hat auf seiner Sitzung am 29.03.2021 (Beschluss 2021/AMT/348) die Beauftragung des Planungsbüros Schneekloth aus Schwerin mit der Objektplanung für die LP 1-8 mit einem stufenweisen Abruf entsprechend einem Fördermittelerhalt beschlossen. Zugleich hat der Amtsausschuss beschlossen, die Planung ausschließlich auf amtseigenen Flächen durchzuführen, da eine Einigung mit der Gemeinde Stralendorf zum Verkauf des Sportkomplexes zum damaligen Zeitpunkt nicht erzielt werden konnte.

 

Die Planungen zu einem Schulerweiterungsbau für die Klassenstufen 7-12 sind bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) abgeschlossen. Die Kostenberechnung beläuft sich auf ca. 29 Mio. €.

 

Für das Gesamtprojekt wurde intensiv versucht Fördermittel einzuwerben. Im Ergebnis der geführten Gespräche ist festzustellen, dass eine Bewilligung von Fördermitteln nur bei einer abschnittsweisen Realisierung des Gesamtvorhabens möglich ist. Hierfür ist das Bauvorhaben in mind. 2 Bauabschnitte zu teilen. Eine abschnittsweise Realisierung des geplanten Schulbaus ist für die vorliegende Planung auf den ursprünglich vorgesehenen, amtseigenen Flächen nur unter erschwerten Bedingungen und erhöhten, nicht förderfähigen Kosten möglich.

Eine Umsetzung des Bauvorhabens auf den amtseigenen Flächen wäre nur mit einem vorherigen Abbruch der jetzigen Grundschule möglich. Für die Phase der Bauzeit wäre eine Interimslösung (Containerbau) auf den vorhandenen Parkplatzflächen zu schaffen. Die nicht förderfähigen Kosten für die Errichtung und Miete von Containern betragen für die Dauer von 2 Jahren (Bauzeit 1.BA) weitere ca. 2,5 Mio. €, jedes weitere Jahr einer Nutzung würde ca. 500.000,00 € kosten.

 

Um das Gesamtvorhaben förderfähig zu machen und die Kosten der Interimslösung zu vermeiden, wurden daher unter Beteiligung des Landrates mit der Gemeinde Stralendorf Gespräche über den Verkauf des Sportkomplexes sowie einer Anpassung der vorhandenen Planung bei einer stufenweisen Realisierung geführt.

Die Gemeindevertretung Stralendorf hat auf ihrer Sitzung am 23.11.2023 beschlossen, den Sportkomplex unter folgenden Bedingungen zu veräußern:

1.     Neubau einer Kegelbahn

2.     dauerhafte kostenfreie Nutzung der künftigen Vereinsräume

3.     Übergangslösung für den Sportverein Stralendorf während der Bauphase z.B. durch Containerstellung

 

In der gemeinsamen Beratung durch den Amtsentwicklungs- und Schulauschuss am 24.11.2023 wurde sich einstimmig für den Erhalt des gymnasialen Schulzentrums in seiner bestehenden Form ausgesprochen. Die dafür erforderlichen Baumaßnahmen wurden beraten. Im Ergebnis empfehlen die beiden Ausschüsse dem Amtsausschuss, den Kauf des Sportkomplexes zu realisieren, sofern die Gemeindevertretung Stralendorf von Bedingung Nr. 1 Abstand nimmt. Zu den Bedingungen 2 + 3 sind u.a. aufgrund der rechtlichen Unzulässigkeit einer dauerhaften kostenfreien Nutzung weiterführende Gespräche mit der Gemeindevertretung erforderlich.

 

Sollte bis zum 01.12.2023 keine geänderte Beschlusslage der Gemeindevertretung Stralendorf zum Verkauf des Sportkomplexes vorliegen, empfehlen Amtsentwicklungs- und Schulausschuss, alternativ auf den Flächen des aktuellen Park- und Basketballplatzes die Errichtung eines separaten Baukörpers mit einem Kostenvolumen von ca. 16 Mio. €. Hierzu sind den bereits gebundenen Objekt- und Fachplanern (Architekturbüro Schneekloth, Elektro- und HLS-Planung IAM, Tragwerksplanung Büro Apitz) die Aufträge für eine Anpassung der Planung zu erteilen.

 

Durch die Unterteilung in einzelne Bauabschnitte soll die Planung unter Berücksichtigung einer möglichen ELER- bzw. ILERL-Förderung angepasst und fortgeführt werden. Dabei sollen im 2. BA neben weiteren Schul- und Fachkabinetten eine Mensa/Aula einschließlich Technikräume vorgesehen werden.

 

Beschluss:

1.     Der Amtsausschuss beschließt in Abänderung seines Beschlusses vom 29.03.2021 (Beschluss 2021/AMT/348) die Anpassung und Fortführung der Planung für den Schulerweiterungsbau II (1. BA) wie in der Sach- und Rechtslage dargelegt, sofern die Gemeindevertretung Stralendorf ihre Bedingungen zum Kauf des Sportkomplexes revidiert.

 

Mit der Gemeinde Stralendorf sind dann Vertragsverhandlungen über die Veräußerung des Sportkomplexes sowie eine Unterbringung von Räumen für den Sportverein im Schulgebäude zu führen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung der Maßnahme 1. BA mit geschätzten Gesamtbaukosten i.H.v. ca. 16 Mio. € soll dabei aus Mitteln der geplanten Schulbauförderrichtlinie des Landes i.H.v. ca. 3 Mio.€ gefördert werden. Nach Abzug dieser Fördermittel und der Vorauszahlung eines Schullastenausgleichs des Landkreises i.H.v. 3 Mio.€ würde ein Eigenanteil i.H.v. 9 Mio.€ verbleiben, bzw. wenn der Vereinskomplex mit gebaut wird, verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 10 Mio.€.

Im Haushalt 2024 sind für die Fortführung der Planung Planungskosten in Höhe von 1 Mio. € eingestellt.

 

Die konkreten Fördermöglichkeiten und die damit verbleibenden Eigenanteile je Bauabschnitt werden von Herrn Schartow übersandt und dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

-       Herr Helmut Richter

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   17

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 15

Davon stimmberechtigt:                                                   14

Ja-Stimmen:                                                                         14

Nein-Stimmen:                                                                    0

Stimmenenthaltungen:                                                     0

Ungültige Stimmen:                                                           0