Sitzung: 23.11.2023 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/STR/681
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Stralendorf
konnte diverse gemeindliche Bauvorhaben, wie u.a. Regenrückhaltebecken in
diesem Haushaltsjahr nicht realisieren. Dadurch konnten die dafür vorgesehenen
geplanten finanziellen Mittel nicht ausgeschöpft werden. Darüber hinaus erhielt
die Gemeinde Stralendorf für die Jahre 2020 bis 2023 einen Kapitalzuschuss von
381.974,73 EUR aus der kommunalen Infrastrukturpauschale nach §23 Abs. 3 des
Finanzausgleichgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Für das Haushaltsjahr ist
seitens des Landes ein Betrag von 70.664 EUR avisiert worden.
Diese Mittel werden nach
§23 Abs. 1 FAG der Gemeinde bereitgestellt als allgemeine Zuweisungen, die
ausschließlich für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie Instandhaltungsmaßnahmen
insbesondere in den Bereichen Schulen, Kindertageseinrichtungen, Straßen,
öffentlicher Personennahverkehr, Sportanlagen, Feuerwehr und Brandschutz,
kommunaler Wohnungsbau sowie Digitalisierung und Breitband. Die Zuweisungen
werden als Kapitalzuschüsse gewährt.
Die zurzeit größte
Investition der Gemeinde Stralendorf ist der Umbau der „Alten Schule“ zum
Dorfgemeinschaftshaus mit Bürgermeister- Büro.
Um gegenüber dem
Landkreis und dem Land den sachgerechten Nachweis über die Verwendung der
Mittel darzustellen, wird der Gemeindevertretung empfohlen, den nachfolgenden
Grundsatzbeschluss zu fassen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt gem. der Sach- und Rechtslage für den
Umbau der alten Schule Mittel aus der vorhandenen Rücklage, u.a. unter
Verwendung der komm. Infrastrukturpauschale 2020-2024 zu nutzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine direkten
Auswirkungen auf die Liquidität der Gemeinde, da die Zuweisungen als bereits
getätigte Kapitalzuschüsse gewährt werden.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -