Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Stralendorf konnte diverse gemeindliche Bauvorhaben, wie u.a. Regenrückhaltebecken in diesem Haushaltsjahr nicht realisieren. Dadurch konnten die dafür vorgesehenen geplanten finanziellen Mittel nicht ausgeschöpft werden. Darüber hinaus erhielt die Gemeinde Stralendorf für die Jahre 2020 bis 2023 einen Kapitalzuschuss von 381.974,73 EUR aus der kommunalen Infrastrukturpauschale nach §23 Abs. 3 des Finanzausgleichgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Für das Haushaltsjahr ist seitens des Landes ein Betrag von 70.664 EUR avisiert worden.

 

Diese Mittel werden nach §23 Abs. 1 FAG der Gemeinde bereitgestellt als allgemeine Zuweisungen, die ausschließlich für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie Instandhaltungsmaßnahmen insbesondere in den Bereichen Schulen, Kindertageseinrichtungen, Straßen, öffentlicher Personennahverkehr, Sportanlagen, Feuerwehr und Brandschutz, kommunaler Wohnungsbau sowie Digitalisierung und Breitband. Die Zuweisungen werden als Kapitalzuschüsse gewährt.

 

Die zurzeit größte Investition der Gemeinde Stralendorf ist der Umbau der „Alten Schule“ zum Dorfgemeinschaftshaus mit Bürgermeister- Büro.

Um gegenüber dem Landkreis und dem Land den sachgerechten Nachweis über die Verwendung der Mittel darzustellen, wird der Gemeindevertretung empfohlen, den nachfolgenden Grundsatzbeschluss zu fassen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gem. der Sach- und Rechtslage für den Umbau der alten Schule Mittel aus der vorhandenen Rücklage, u.a. unter Verwendung der komm. Infrastrukturpauschale 2020-2024 zu nutzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine direkten Auswirkungen auf die Liquidität der Gemeinde, da die Zuweisungen als bereits getätigte Kapitalzuschüsse gewährt werden.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt: 9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -