Sitzung: 15.09.2003 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2003/WIT/128
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Grundbesitz der Gemeinde Wittenförden ist sehr zersplittert, so dass eine Zusammenführung im Sinne der Bewirtschafter dringend erforderlich ist. Ferner existieren in der Gemeinde Eigentumsverhältnisse, deren Feststellung und Neuordnung im Rahmen eines Bodenordnungsverfahrens bereinigt werden könnten. Des weiteren wurden teilweise alte Wege zur Ackernutzung umfunktioniert und neu angelegte Wege teilweise auf Privatland gebaut. Darüber hinaus befinden sich in der Gemeinde Wittenförden eine Menge alter, unvermessener Hofgrundstücke, deren Neuvermessung eine Klärung und Ordnung der Probleme und Angelegenheiten der Gemeinde bewirken würde. Auch würde die Gemeinde einem Neubau von Gräben im Gemeindegebiet positiv entgegen sehen. Das voraussichtliche Gesamtvolumen einer solchen Maßnahme würde zur Zeit ca. 1 Mio. Euro betragen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt,
einen Antrag auf Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens im gesamten
Gemeindegebiet Wittenfördens durch das Amt Stralendorf stellen zu lassen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
8
Davon stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0