Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Der Grundbesitz der Gemeinde Wittenförden ist sehr zersplittert, so dass eine Zusammenführung im Sinne der Bewirtschafter dringend erforderlich ist. Ferner existieren in der Gemeinde Eigentumsverhältnisse, deren Feststellung und Neuordnung im Rahmen eines Bodenordnungsverfahrens bereinigt werden könnten. Des weiteren wurden teilweise alte Wege zur Ackernutzung umfunktioniert und neu angelegte Wege teilweise auf Privatland gebaut. Darüber hinaus befinden sich in der Gemeinde Wittenförden eine Menge alter, unvermessener Hofgrundstücke, deren Neuvermessung eine Klärung und Ordnung der Probleme und Angelegenheiten der Gemeinde bewirken würde. Auch würde die Gemeinde einem Neubau von Gräben im Gemeindegebiet positiv entgegen sehen. Das voraussichtliche Gesamtvolumen einer solchen Maßnahme würde zur Zeit ca. 1 Mio. Euro betragen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt, einen Antrag auf Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens im gesamten Gemeindegebiet Wittenfördens durch das Amt Stralendorf stellen zu lassen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   8

Davon stimmberechtigt:                                                              8

Ja-Stimmen:                                                                              8

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0