Sitzung: 06.12.2023 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/PAM/286
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Pampow untersucht seit längerem die Möglichkeiten zur
Nutzung der erneuerbaren Energien im Zusammenhang mit der Umsetzung des Zieles,
eine CO2 neutrale Gemeinde zu werden.
Die
Gemeinde Pampow beabsichtigt, mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 die
planungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung und den Betrieb einer Nahwärmeversorgungseinheit
einschließlich aller erforderlichen Nebenanlagen, basierend auf PV-Strom aus
PV-Freiflächenanlagen zur Stromerzeugung, zu schaffen.
Das Gebiet umfasst die Flächen im Bereich der Schlingen,
südlich der B 321 und zwar die Flurstücke 1, 4, 7, und 8 der Flur 9, Gemarkung
Pampow in einer Größe von ca. 32 ha.
Um
das Vorhaben realisieren zu können, sind 2 Bauleitplanverfahren erforderlich.
Zum einen ist für das Plangebiet ein Bebauungsplan aufzustellen und zum anderen
ist der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Pampow an die
Festsetzungen des neuen Bebauungsplans anzupassen. Der
rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Pampow weist den Bereich der zu
überplanenden Flächen als landwirtschaftliche Nutzfläche aus. Die beiden Bauleitplanverfahren können im Parallelverfahren
durchgeführt werden bzw. es soll im Zuge der 3. Änderung des F-Planes die
betreffende Änderung mitaufgenommen werden.
Das
Planverfahren soll in Kooperation zwischen einem Vorhabenträger und der
Gemeinde Pampow realisiert werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow fasst
den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Energiepark
1“ der Gemeinde Pampow.
Beschluss:
- Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 20 "Energieparkt 1“ für den im Übersichtsplan (Anlage 1)
dargestellten Bereich.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 1, 4, 7, und 8 der Flur 9, Gemarkung Pampow in Größe von ca.
32 ha.
- Ziel des Bebauungsplanes
soll es sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO
die Ansiedlung und den Betrieb einer Nahwärmeversorgungseinheit
einschließlich aller erforderlichen Nebenanlagen, basierend auf PV-Strom
aus PV-Freiflächenanlagen zur Stromerzeugung planungsrechtlich, zu
ermöglichen.
- Das Planverfahren und die Realisierung
des Projektes erfolgen zusammen in Kooperation mit einem Vorhabenträger
und der Gemeinde Pampow.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß §
2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im
Haushalt 2024 unter dem Produktkonto 511.5625 einzustellen
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan zum Plangeltungsbereich
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
- Frank
Gombert
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0