Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow untersucht seit längerem die Möglichkeiten zur Nutzung der erneuerbaren Energien im Zusammenhang mit der Umsetzung des Zieles, eine CO2 neutrale Gemeinde zu werden.

Die Gemeinde Pampow beabsichtigt, mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 die planungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung und den Betrieb einer Nahwärmeversorgungseinheit einschließlich aller erforderlichen Nebenanlagen, basierend auf PV-Strom aus PV-Freiflächenanlagen zur Stromerzeugung, zu schaffen.

 

Das Gebiet umfasst die Flächen im Bereich der Schlingen, südlich der B 321 und zwar die Flurstücke 1, 4, 7, und 8 der Flur 9, Gemarkung Pampow in einer Größe von ca. 32 ha.

 

Um das Vorhaben realisieren zu können, sind 2 Bauleitplanverfahren erforderlich. Zum einen ist für das Plangebiet ein Bebauungsplan aufzustellen und zum anderen ist der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Pampow an die Festsetzungen des neuen Bebauungsplans anzupassen. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Pampow weist den Bereich der zu überplanenden Flächen als landwirtschaftliche Nutzfläche aus. Die beiden Bauleitplanverfahren können im Parallelverfahren durchgeführt werden bzw. es soll im Zuge der 3. Änderung des F-Planes die betreffende Änderung mitaufgenommen werden.

 

Das Planverfahren soll in Kooperation zwischen einem Vorhabenträger und der Gemeinde Pampow realisiert werden.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Energiepark 1“ der Gemeinde Pampow.

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Energieparkt 1“ für den im Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 1, 4, 7, und 8 der Flur 9, Gemarkung Pampow in Größe von ca. 32 ha.

 

  1. Ziel des Bebauungsplanes soll es sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO die Ansiedlung und den Betrieb einer Nahwärmeversorgungseinheit einschließlich aller erforderlichen Nebenanlagen, basierend auf PV-Strom aus PV-Freiflächenanlagen zur Stromerzeugung planungsrechtlich, zu ermöglichen.

 

  1. Das Planverfahren und die Realisierung des Projektes erfolgen zusammen in Kooperation mit einem Vorhabenträger und der Gemeinde Pampow.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel sind im Haushalt 2024 unter dem Produktkonto 511.5625 einzustellen

 

Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan zum Plangeltungsbereich

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

-       Frank Gombert

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13

Davon stimmberechtigt: 12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0