Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf hat in ihrer heutigen Sitzung am 23.11.2023 den Bebauungsplan Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower Straße“ als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt. Das Bebauungsplanverfahren wurde nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

 

Da die überplante Fläche des Bebauungsplanes Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower Straße“ im Flächennutzungsplan der Gemeinde Stralendorf als gemischte Baufläche dargestellt ist, wird dieser berichtigt. Im Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 10 sowie in der Begründung zum B-Plan Nr. 10 ist auf die Berichtigung des Flächennutzungsplanes hingewiesen worden. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes angepasst.

 

Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stralendorf vom 03.02.2001 werden in dem von der Berichtigung überdeckten Bereich aufgehoben (siehe Anlage). Anstelle von gemischter Baufläche wird die Fläche des Bebauungsplanes Nr. 10 als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandel/Nahversorgungsmarkt dargestellt.

 

Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.

 

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung billigt die Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stralendorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower Straße“ der Gemeinde Stralendorf entsprechend der beiliegenden Anlage.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung der Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplanes vorzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Anlage:

Übersichtsplan zur Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stralendorf

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt: 9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -        

 

 

 

Nach diesem Tagesordnungspunkt verlässt Herr Beims die Sitzung.