Sitzung: 27.11.2023 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/AMT/406
Sach- und Rechtslage:
Bereits seit dem Jahr 2022 steht eine Neugestaltung der
Finanzierungsgrundlagen für die kooperativen Bürgerbüros im Landkreis
Ludwigslust-Parchim im Raum. Gemeinsames Ziel ist die Vereinbarung eines
einheitlichen, transparenten, fairen und verlässlichen Modells zwischen allen
Partnern.
Der vorliegende Entwurf des Finanzierungsmodells ist von der
Verwaltungsleitung mit der Kreisverwaltung sowie den Kooperationspartnern
ausgehandelt worden.
Bei dem neuen Finanzierungskonzept handelt es sich um ein
mehrstufiges Modell, welches insbesondere die Personalbemessung, die
Personalkosten und die Kosten eines Arbeitsplatzes berücksichtigt. Die
Personalbedarfsbemessung soll in Zukunft für alle Kooperationspartner
ausschließlich mit einer Orientierung auf Fallzahlen erfolgen. Zusätzlich
werden auch Vorhaltepositionen und –kosten berücksichtigt.
Als Bemessungsgröße für die Fallzahlen für eine VzÄ (39
Wochenstunden) für allgemeine Bürgerdienstleistungen wurden jährlich 4.000
Fälle zugrunde gelegt. Es ergibt sich somit eine durchschnittliche
Bearbeitungszeit von 23,28 Minuten pro Fall.
Zusätzlich zu der Personalkostenbemessung werden je Standort
pauschale Vorhaltekosten aufgeschlagen.
Als Kosten eines Arbeitsplatzes werden die Werte des
aktuellen Berichtes der KGSt sowie die relevanten Sach- und Gemeinkosten eines
Arbeitsplatzes berücksichtigt. Zusätzlich wird für die vorgehaltene Fläche
Büro- und Wartebereich ein Nebenkostenzuschlag sowie eine Gemeinkostenpauschale
berücksichtigt.
Das kooperative Bürgerbüro des Amtes Stralendorf hat in den
zurückliegenden 3 Jahren durchschnittlich 2.200 Fälle an allgemeinen
Bürgerdienstleistungen (ohne Beratung) für den Landkreis Ludwigslust-Parchim
erbracht. Dieses ergibt unter Zugrundelegung des ausgehandelten
Finanzierungsmodells einen Personalkostenanteil von 39.227,71 €.
Die Kosten der vorgehaltenen Arbeitsplätze betragen nach dem
ausgehandelten Finanzierungsmodell 10.777,99 €.
Für das Jahr 2024 ist somit mit einer Gesamtsumme von
50.005,70 € an Kostenerstattung des Landkreises Ludwigslust-Parchim an das Amt
Stralendorf zu rechnen.
Der derzeitige öffentlich-rechtliche Vertrag mit dem
Landkreis Ludwigslust-Parchim beinhaltet eine pauschale Vergütung in Höhe von
12.000,00 € jährlich. Dieser Grundbetrag wird um eine Summe von 25 % der über
diesen Betrag liegenden Gebühreneinnahmen erhöht. Im Jahr 2022 ergab sich somit
eine Kostenerstattung des Landkreises Ludwigslust-Parchim an das Amt
Stralendorf in Höhe von insgesamt 17.152,05 €.
Die Verwaltungsleitung empfiehlt den Abschluss eines
öffentlich-rechtlichen Vertrages ab dem 01.01.2024 mit dem Landkreis
Ludwigslust-Parchim zur Unterhaltung eines kooperativen Bürgerbüros auf Basis
der beschriebenen Neukonzeption zur Finanzierung.
Der Verwaltungsausschuss hat dem neuen Finanzierungsmodell
zugestimmt und empfiehlt dem Amtsausschuss eine entsprechende Beschlussfassung.
Die Neukonzeption zur Finanzierung der kooperativen
Bürgerbüros ist in der Anlage beigefügt.
Beschluss:
Der Amtsausschuss bevollmächtigt den
Amtsvorsteher zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur
Einrichtung eines kooperativen Bürgerbüros mit dem Landkreis
Ludwigslust-Parchim auf Basis der erstellten Neukonzeption zur Finanzierung ab
dem Jahr 2024.
Finanzielle Auswirkungen:
Im entsprechenden Produktkonto sind im Haushalt 2024 als
Einnahme 50.000,00 € eingestellt. Im Jahr 2023 waren 12.000,00 € eingestellt.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 15
Davon stimmberechtigt: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0