Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Bereits seit dem Jahr 2022 steht eine Neugestaltung der Finanzierungsgrundlagen für die kooperativen Bürgerbüros im Landkreis Ludwigslust-Parchim im Raum. Gemeinsames Ziel ist die Vereinbarung eines einheitlichen, transparenten, fairen und verlässlichen Modells zwischen allen Partnern.

 

Der vorliegende Entwurf des Finanzierungsmodells ist von der Verwaltungsleitung mit der Kreisverwaltung sowie den Kooperationspartnern ausgehandelt worden.

 

Bei dem neuen Finanzierungskonzept handelt es sich um ein mehrstufiges Modell, welches insbesondere die Personalbemessung, die Personalkosten und die Kosten eines Arbeitsplatzes berücksichtigt. Die Personalbedarfsbemessung soll in Zukunft für alle Kooperationspartner ausschließlich mit einer Orientierung auf Fallzahlen erfolgen. Zusätzlich werden auch Vorhaltepositionen und –kosten berücksichtigt.

Als Bemessungsgröße für die Fallzahlen für eine VzÄ (39 Wochenstunden) für allgemeine Bürgerdienstleistungen wurden jährlich 4.000 Fälle zugrunde gelegt. Es ergibt sich somit eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 23,28 Minuten pro Fall.

 

Zusätzlich zu der Personalkostenbemessung werden je Standort pauschale Vorhaltekosten aufgeschlagen.

Als Kosten eines Arbeitsplatzes werden die Werte des aktuellen Berichtes der KGSt sowie die relevanten Sach- und Gemeinkosten eines Arbeitsplatzes berücksichtigt. Zusätzlich wird für die vorgehaltene Fläche Büro- und Wartebereich ein Nebenkostenzuschlag sowie eine Gemeinkostenpauschale berücksichtigt.

 

Das kooperative Bürgerbüro des Amtes Stralendorf hat in den zurückliegenden 3 Jahren durchschnittlich 2.200 Fälle an allgemeinen Bürgerdienstleistungen (ohne Beratung) für den Landkreis Ludwigslust-Parchim erbracht. Dieses ergibt unter Zugrundelegung des ausgehandelten Finanzierungsmodells einen Personalkostenanteil von 39.227,71 €.

 

Die Kosten der vorgehaltenen Arbeitsplätze betragen nach dem ausgehandelten Finanzierungsmodell 10.777,99 €.

 

Für das Jahr 2024 ist somit mit einer Gesamtsumme von 50.005,70 € an Kostenerstattung des Landkreises Ludwigslust-Parchim an das Amt Stralendorf zu rechnen.

 

Der derzeitige öffentlich-rechtliche Vertrag mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim beinhaltet eine pauschale Vergütung in Höhe von 12.000,00 € jährlich. Dieser Grundbetrag wird um eine Summe von 25 % der über diesen Betrag liegenden Gebühreneinnahmen erhöht. Im Jahr 2022 ergab sich somit eine Kostenerstattung des Landkreises Ludwigslust-Parchim an das Amt Stralendorf in Höhe von insgesamt 17.152,05 €.

 

Die Verwaltungsleitung empfiehlt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ab dem 01.01.2024 mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim zur Unterhaltung eines kooperativen Bürgerbüros auf Basis der beschriebenen Neukonzeption zur Finanzierung.

Der Verwaltungsausschuss hat dem neuen Finanzierungsmodell zugestimmt und empfiehlt dem Amtsausschuss eine entsprechende Beschlussfassung.

 

Die Neukonzeption zur Finanzierung der kooperativen Bürgerbüros ist in der Anlage beigefügt.

 

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss bevollmächtigt den Amtsvorsteher zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Einrichtung eines kooperativen Bürgerbüros mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim auf Basis der erstellten Neukonzeption zur Finanzierung ab dem Jahr 2024.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im entsprechenden Produktkonto sind im Haushalt 2024 als Einnahme 50.000,00 € eingestellt. Im Jahr 2023 waren 12.000,00 € eingestellt.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   17

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 15

Davon stimmberechtigt:                                                   15

Ja-Stimmen:                                                                         15

Nein-Stimmen:                                                                    0

Stimmenenthaltungen:                                                     0

Ungültige Stimmen:                                                           0