Sitzung: 27.11.2023 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: Wiedervorlage
Vorlage: 2023/AMT/405
Sach- und Rechtslage:
Der Amtsausschuss hat auf seiner Sitzung am 28.11.2022
beschlossen Fördermittel für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes zu
beantragen und die Verwaltung beauftragt die notwendigen Förderanträge zu
stellen (Beschluss 2022/AMT/387). Ein entsprechender Förderantrag für den
Projektzeitraum 01.10.2023 - 30.09.2025 wurde durch die Verwaltung am
16.12.2022 gestellt.
Die von der Bundesregierung mit der Prüfung der Förderanträge
beauftragte Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH hat mit E-Mail vom 30.
Oktober 2023 mitgeteilt, dass die Prüfung des Förderantrages kurz vor dem Ende
steht.
Es ist mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 136.677,00 € bei
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 195.253,00 € und einer Förderquote
von 70 % zu rechnen.
Aufgrund der Dauer der Bearbeitung des Förderantrages wurde
der Projektzeitraum durch die Verwaltung zwischenzeitlich auf den 01.07.2024
bis 30.06.2026 geändert. Demzufolge ergeben sich folgende Zuwendungsbeträge:
2024 = 28.000,00 € Zuwendungsbetrag
2025 = 57.000,00 € Zuwendungsbetrag
2026 = 51.677,00 € Zuwendungsbetrag
Die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes erfolgt durch einen
Klimaschutzmanager, der hierzu einzustellen ist. Eine entsprechende Stelle ist
im Stellenplan 2024 berücksichtigt. Mit der Erstellung eines
Klimaschutzkonzeptes nach der Kommunalrichtlinie des Bundes soll versucht
werden, ungenutzte Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen, insbesondere in
den öffentlichen Gebäuden der Gemeinden, zu analysieren, aufzuzeigen und
auszuschöpfen. Zudem sollen Energieeinsparpotenziale aufgezeigt und berechnet
werden. Darüber hinaus ist eine Öffentlichkeitsarbeit der Bevölkerung zur
Information, Sensibilisierung und Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen
vorgesehen. Weitere Informationen zu den Inhalten können der Anlage entnommen
werden.
Vorbehaltlich des Eingangs des schriftlichen
Fördermittelbescheides empfiehlt die Verwaltung dem dargelegten
Finanzierungsplan zuzustimmen und einen Klimaschutzmanager zum 01.07.2024,
befristet für 2 Jahre, einzustellen. Der zeitliche Vorlauf ist erforderlich, da
die Stelle öffentlich auszuschreiben ist.
Finanzielle Auswirkungen:
58.576,00
€ im geplanten Projektzeitraum von 2 Jahren als Eigenanteil.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss stimmt dem in der
Sach- und Rechtslage dargelegten Finanzierungsplan für ein
Klimaschutzmanagement zu und beschließt die befristete Einstellung eines
Klimaschutzmanagers durch den Amtsvorsteher.