Sach- und Rechtslage:

Der Amtsausschuss hat auf seiner Sitzung am 28.11.2022 beschlossen Fördermittel für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes zu beantragen und die Verwaltung beauftragt die notwendigen Förderanträge zu stellen (Beschluss 2022/AMT/387). Ein entsprechender Förderantrag für den Projektzeitraum 01.10.2023 - 30.09.2025 wurde durch die Verwaltung am 16.12.2022 gestellt.

 

Die von der Bundesregierung mit der Prüfung der Förderanträge beauftragte Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH hat mit E-Mail vom 30. Oktober 2023 mitgeteilt, dass die Prüfung des Förderantrages kurz vor dem Ende steht.

 

Es ist mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 136.677,00 € bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 195.253,00 € und einer Förderquote von 70 % zu rechnen.

 

Aufgrund der Dauer der Bearbeitung des Förderantrages wurde der Projektzeitraum durch die Verwaltung zwischenzeitlich auf den 01.07.2024 bis 30.06.2026 geändert. Demzufolge ergeben sich folgende Zuwendungsbeträge:

 

2024 = 28.000,00 € Zuwendungsbetrag

2025 = 57.000,00 € Zuwendungsbetrag

2026 = 51.677,00 € Zuwendungsbetrag

 

Die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes erfolgt durch einen Klimaschutzmanager, der hierzu einzustellen ist. Eine entsprechende Stelle ist im Stellenplan 2024 berücksichtigt. Mit der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes nach der Kommunalrichtlinie des Bundes soll versucht werden, ungenutzte Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen, insbesondere in den öffentlichen Gebäuden der Gemeinden, zu analysieren, aufzuzeigen und auszuschöpfen. Zudem sollen Energieeinsparpotenziale aufgezeigt und berechnet werden. Darüber hinaus ist eine Öffentlichkeitsarbeit der Bevölkerung zur Information, Sensibilisierung und Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen. Weitere Informationen zu den Inhalten können der Anlage entnommen werden.

 

Vorbehaltlich des Eingangs des schriftlichen Fördermittelbescheides empfiehlt die Verwaltung dem dargelegten Finanzierungsplan zuzustimmen und einen Klimaschutzmanager zum 01.07.2024, befristet für 2 Jahre, einzustellen. Der zeitliche Vorlauf ist erforderlich, da die Stelle öffentlich auszuschreiben ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

58.576,00 € im geplanten Projektzeitraum von 2 Jahren als Eigenanteil.

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss stimmt dem in der Sach- und Rechtslage dargelegten Finanzierungsplan für ein Klimaschutzmanagement zu und beschließt die befristete Einstellung eines Klimaschutzmanagers durch den Amtsvorsteher.