Sitzung: 23.11.2023 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/STR/675
Sach- und Rechtslage:
Die
Gemeinde Stralendorf stellt den Bebauungsplan Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower
Straße“ als B-Plan der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB auf.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower Straße“ wird folgendes Planungsziel verfolgt:
- Ansiedlung eines
Einzelhandelsstandorts als Nahversorger (SB-Einkaufsmarkt) mit einer Zielgröße von
ca. 1.250 m2 Verkaufsfläche
i. S. eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes.
Der Regelungsbedarf des Bebauungsplanes Nr. 10
beschränkt sich auf die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
großflächige Einzelhandelsbetriebe im Rahmen eines sonstigen Sondergebietes
(hier: großflächiger Einzelhandel / Nahversorgungsmarkt) nach § 11 Abs. 2 und 3
BauNVO.
Das Bauleitplanverfahren wurde ordnungsgemäß
durchgeführt. Nachdem der Abwägungsbeschluss auf der heutigen
Gemeindevertretersitzung gefasst wurde, kann nunmehr der Satzungsbeschluss
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB erfolgen.
Die
Satzungsunterlagen, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B)
und der dazugehörigen Begründung, berücksichtigen die Ergebnisse der Abwägung.
Die Einarbeitung gemäß dem Abwägungsergebnis führt nicht zu einer erneuten Auslegung
der Planunterlagen.
Um das
Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf notwendig.
Mit der Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung tritt der Bebauungsplan Nr. 10
„Nahversorger an der Pampower Straße“ der
Gemeinde Stralendorf in Kraft.
Unter Berücksichtigung der Anwendung des Verfahrens
nach § 13a BauGB bedarf der Flächennutzungsplan der Berichtigung. Die
Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird auf der Grundlage des Satzungsbeschlusses
vorgenommen.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist vorzunehmen; mit der Bekanntmachung tritt der
Bebauungsplan in Kraft.
Beschluss:
1.
Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf den Bebauungsplan Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower Straße“,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und der
dazugehörigen Begründung, als Satzung.
2.
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10 „Nahversorger an der
Pampower Straße“ wird gebilligt.
3.
Der Beschluss der Gemeindevertretung zur Satzung
über den Bebauungsplan Nr. 10
„Nahversorger an der Pampower Straße“ der Gemeinde Stralendorf ist
nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist
anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der
Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ergänzend auf
dem Landesportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte
ins Internet eingestellt ist. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren
nach § 13a BauGB nicht erforderlich. Darauf wird hingewiesen.
4.
Das Amt Stralendorf
wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
vorzunehmen.
5.
Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Stralendorf ist auf der Grundlage des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt
Vorhabenträger
Anlagen:
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower Straße“ der Gemeinde Stralendorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den
Textlichen Festlegungen (Teil B) und der dazugehörigen Begründung und Anlagen
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -