Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Stralendorf stellt den Bebauungsplan Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower Straße“ als B-Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB auf.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower Straße“ wird folgendes Planungsziel verfolgt:

  • Ansiedlung eines Einzelhandelsstandorts als Nahversorger (SB-Einkaufsmarkt) mit einer Zielgröße von ca. 1.250 m2 Verkaufsfläche i. S. eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes.

Der Regelungsbedarf des Bebauungsplanes Nr. 10 beschränkt sich auf die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für großflächige Einzelhandelsbetriebe im Rahmen eines sonstigen Sondergebietes (hier: großflächiger Einzelhandel / Nahversorgungsmarkt) nach § 11 Abs. 2 und 3 BauNVO.

 

Das Bauleitplanverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Nachdem der Abwägungsbeschluss auf der heutigen Gemeindevertretersitzung gefasst wurde, kann nunmehr der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB erfolgen.

 

Die Satzungsunterlagen, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der dazugehörigen Begründung, berücksichtigen die Ergebnisse der Abwägung. Die Einarbeitung gemäß dem Abwägungsergebnis führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf notwendig.

 

Mit der Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung tritt der Bebauungsplan Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower Straße“ der Gemeinde Stralendorf in Kraft.

 

Unter Berücksichtigung der Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB bedarf der Flächennutzungsplan der Berichtigung. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird auf der Grundlage des Satzungsbeschlusses vorgenommen.

 

Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist vorzunehmen; mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 

Beschluss:

1.                  Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf den Bebauungsplan Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und der dazugehörigen Begründung, als Satzung.

 

2.                  Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower Straße“ wird gebilligt.

 

3.                  Der Beschluss der Gemeindevertretung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower Straße“ der Gemeinde Stralendorf ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ergänzend auf dem Landesportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte ins Internet eingestellt ist. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich. Darauf wird hingewiesen.

 

4.                  Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

5.                  Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stralendorf ist auf der Grundlage des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt Vorhabenträger

 

Anlagen:

Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower Straße“ der Gemeinde Stralendorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festlegungen (Teil B) und der dazugehörigen Begründung und Anlagen

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt: 9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -