Sitzung: 23.11.2023 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/STR/674
Sach- und Rechtslage:
Zur Entwicklung der
südöstlichen Fläche (Nahversorger an der Pampower Straße) konnte frühzeitig ein
städtebaulicher Konsens hergestellt werden, da zu diesem Vorhaben bereits erste
Konzepte und gutachterliche Bewertungen für einen Nahversorgungsmarkt vorgelegt
wurden, die als Grundlage für die weitere Erstellung eines Bebauungsplanes
herangezogen werden konnten. Die Entwicklung des oben benannten Wohngebietes
gestaltete sich hingegen aus raumordnerischen sowie weiteren fachplanerischen
Gründen zunächst schwierig.
Daher wurde per
Beschluss der Gemeindevertretung am 02.03.2023 der Bebauungsplan Nr. 10
„Nahversorger an der Pampower Straße“ aufgestellt und damit aus dem räumlichen
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „An der Pampower Straße - östlich des
Birkensweges und westlich des Gewerbegebietes Am Heidenbaumberg“ herausgelöst.
In gleicher Sitzung am 02.03.2023 wurde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower Straße“ gefasst.
Mit dem Bebauungsplan
Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower Straße“ wird folgendes Planungsziel verfolgt:
- Ansiedlung eines Einzelhandelsstandorts als
Nahversorger (SB-Einkaufsmarkt) mit einer Zielgröße von ca. 1.250 m2 Verkaufsfläche i. S. eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes.
Der
Regelungsbedarf des Bebauungsplanes Nr. 10 beschränkt sich auf die Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für großflächige Einzelhandelsbetriebe
im Rahmen eines sonstigen Sondergebietes (hier: großflächiger Einzelhandel /
Nahversorgungsmarkt) nach § 11 Abs. 2 und 3 BauNVO.
Die Gemeinde
Stralendorf hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4
Abs. 2 BauGB mit den Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 10 „Nahversorger
an der Pampower Straße“ durchgeführt.
Die
Planunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung-Teil A, Text-Teil B und der
dazugehörigen Begründung, lagen in der Zeit vom 12.04.2023 bis zum 15.05.2023
im Amt Stralendorf, Fachbereich III Baurecht; Bau, Dorfstraße 30, 19073
Stralendorf während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Weiterhin wurden die Planunterlagen auf dem Landesportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte auch ins
Internet eingestellt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine
Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zu den Entwurfsunterlagen abgegeben.
Die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.04.2023
beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben. Die Abstimmung mit den
Nachbargemeinden ist erfolgt.
Die im Rahmen der förmlichen Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der
beiliegenden Abwägungstabelle zusammengestellt.
Die Gemeindevertretung hat die eingegangenen
Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower Straße“ der Gemeinde
Stralendorf zu prüfen und untereinander abzuwägen.
Beschluss:
Das Abwägungsergebnis gemäß der
beiliegenden Abwägungstabelle macht sich die Gemeinde Stralendorf zu eigen und
ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw.
Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe
der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt
Vorhabenträger
Anlagen:
Abwägungsempfehlung
zum Verfahrensschritt nach § 4 (2) BauGB (Stellungnahmen und
Abwägungsvorschlag)
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -