Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf hat in ihrer Sitzung am 10.06.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 „An der Pampower Straße - östlich des Birkensweges und westlich des Gewerbegebietes Am Heidenbaumberg“ gefasst. Darin legte sie als Planungsziel die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebietes sowie eines Nahversorgungsmarktes fest. Hierzu wurden im Juni /Juli 2022 die frühzeitigen Beteiligungsschritte nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Zur Entwicklung der südöstlichen Fläche (Nahversorger an der Pampower Straße) konnte frühzeitig ein städtebaulicher Konsens hergestellt werden, da zu diesem Vorhaben bereits erste Konzepte und gutachterliche Bewertungen für einen Nahversorgungsmarkt vorgelegt wurden, die als Grundlage für die weitere Erstellung eines Bebauungsplanes herangezogen werden konnten. Die Entwicklung des oben benannten Wohngebietes gestaltete sich hingegen aus raumordnerischen sowie weiteren fachplanerischen Gründen zunächst schwierig.

Daher wurde per Beschluss der Gemeindevertretung am 02.03.2023 der Bebauungsplan Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower Straße“ aufgestellt und damit aus dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „An der Pampower Straße - östlich des Birkensweges und westlich des Gewerbegebietes Am Heidenbaumberg“ herausgelöst. In gleicher Sitzung am 02.03.2023 wurde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower Straße“ gefasst.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower Straße“ wird folgendes Planungsziel verfolgt:

  • Ansiedlung eines Einzelhandelsstandorts als Nahversorger (SB-Einkaufsmarkt) mit einer Zielgröße von ca. 1.250 m2 Verkaufsfläche i. S. eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes.

Der Regelungsbedarf des Bebauungsplanes Nr. 10 beschränkt sich auf die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für großflächige Einzelhandelsbetriebe im Rahmen eines sonstigen Sondergebietes (hier: großflächiger Einzelhandel / Nahversorgungsmarkt) nach § 11 Abs. 2 und 3 BauNVO.

Die Gemeinde Stralendorf hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB mit den Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower Straße“ durchgeführt.

Die Planunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung-Teil A, Text-Teil B und der dazugehörigen Begründung, lagen in der Zeit vom 12.04.2023 bis zum 15.05.2023 im Amt Stralendorf, Fachbereich III Baurecht; Bau, Dorfstraße 30, 19073 Stralendorf während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Weiterhin wurden die Planunterlagen auf dem Landesportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte auch ins Internet eingestellt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zu den Entwurfsunterlagen abgegeben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.04.2023 beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist erfolgt.

Die im Rahmen der förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der beiliegenden Abwägungstabelle zusammengestellt.

 

Die Gemeindevertretung hat die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 „Nahversorger an der Pampower Straße“ der Gemeinde Stralendorf zu prüfen und untereinander abzuwägen.

 

 

Beschluss:

1.     Die aufgrund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Stralendorf unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen.

Das Abwägungsergebnis gemäß der beiliegenden Abwägungstabelle macht sich die Gemeinde Stralendorf zu eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt Vorhabenträger

 

 

Anlagen:

Abwägungsempfehlung zum Verfahrensschritt nach § 4 (2) BauGB (Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag)

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt: 9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -