Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die kommunale Wärmeplanung ist ein Instrument, um eine Strategie zum langfristigen Umbau der Wärmeversorgung mit dem Ziel der Klimaneutralität zu entwickeln.

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Das Ziel kann jedoch nur erreicht werden, wenn von fossilen Energieträgern auf Erneuerbare Energien umgestiegen wird.

Dabei ist zunächst zu prüfen, welche erneuerbare Energiequelle für die Versorgung vor Ort in Frage kommt, da Energie aus Wind, Sonne und Erdwärme nicht überall gleichermaßen gewonnen werden kann. Gleichzeitig ist zu prüfen, wie der Energieverbrauch gesenkt werden kann.

Die Wärmeversorgung mit Raumwärme, Prozesswärme, Warmwasser und Kälteenergie verursacht mit ca. 60 % Endenergieverbrauch einen erheblichen Großteil des Treibhausgasausstoßes, da der Wärmesektor der größte Endenergieverbrauchssektor in Deutschland ist. In Deutschland befinden sich etwa die Hälfte aller Wohngebäude in Gemeinden mit unter 20.000 Einwohnern an, in denen damit ca. 55 % des Nutzwärmebedarfs für Haushalte und Gewerbe, Handel und Dienstleistungen anfallen.

Die Kommunale Wärmeplanung bietet daher die Möglichkeit, strategische, gesamtkommunale Lösungen für das ganze Gemeindegebiet zu finden. Für die Erstellung der Planung lassen sich vier Prozessschritte definieren:

  1. Bestandsanalyse

systematische und qualifizierte Erfassung des Wärmebedarfs bzw. des aktuellen Wärmeverbrauchs sowie der aktuellen Versorgungsstruktur;

Erhebung von Informationen zum Gebäudebestand (z.B. Gebäudetypen, Baualtersklassen)

 

  1. Potenzialanalyse

Erfassung nutzbarer Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs und für die Versorgung durch erneuerbare Wärme zur Deckung des Bedarfs

 

  1. Zielszenario

Basiert auf Bestands- und Potenzialanalyse und stellt die zukünftige Entwicklung des Wärmebedarfs und die geplante Versorgungsstruktur dar

 

  1. Wärmewendestrategie

Enthält Handlungsstrategien und Maßnahmen zur Erreichung einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien

 

Es ist derzeit davon auszugehe, dass die kommunale Wärmeplanung für alle Kommunen verpflichtend wird.

Für Gemeindegebiete, in denen weniger als 10.000 Einwohner gemeldet sind, ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Das vereinfachte Verfahren soll dann erlauben, dass eine Wärmeplanung für mehrere Gemeindegebiete gemeinsam erfolgen kann.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert im Rahmen der Kommunalrichtlinie die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Danach können die Planungskosten für die Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 mit einer erhöhten Förderquote von 90 % gefördert werden. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können somit fachkundige externe Dienstleister beauftragt werden.

 

Gemäß eines vorliegenden Angebots, das eine Planung im Verbund der Gemeinden Stralendorf, Klein Rogahn, Warsow, Dümmer, Schossin, Wittenförden und Zülow vorsieht, belaufen sich die Gesamtkosten auf 54.380,00 EUR. Bei einer Förderquote von 90 % verbleibt ein Eigenanteil bei den Kommunen in Höhe von 5.438,00 EUR, dies entspricht 0,70 €/Einwohner.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister/die Bürgermeisterin, im Amtsausschuss für eine gemeinsame kommunale Wärmeplanung der Gemeinden Stralendorf, Klein Rogahn, Warsow, Dümmer, Schossin, Wittenförden und Zülow zu votieren.

Das Amt Stralendorf wird ermächtigt, den entsprechenden Förderantrag gemäß Kommunalrichtlinie bis spätestens zum 31.12.2023 einzureichen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Eigenanteil an den voraussichtlichen Planungskosten beträgt 0,70 €/EW. Die Mittel sind für das HH-Jahr 2024 einzuplanen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt: 9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -