Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Das Raumordnungsprogramm Westmecklenburg weist für den Amtsbereich Stralendorf keine Eignungsräume für Windenergie aus. Zur zeit befindet sich das Landesraumordnungsprogramm in Überarbeitung, so daß die Möglichkeit besteht einen Antrag auf entsprechende Einordnung zu stellen. Das bedingt jedoch, daß der Nachweis erbracht wird, daß sich der vorgesehene Standort auch eignet. Die dazu notwendigen Untersuchungen müßten in Auftrag gegeben werden.
Obwohl sich für dieses Vorhaben bereits ein
Investor gemeldet hat ist der Gemeinde anzuraten weitere Angebote einzuholen,
um die Konditionen zu vergleichen. Zu beachten ist, daß bei Bestätigung eine
Überarbeitung des Flächennutzungsplanes notwendig wird.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beabsichtigt Eignungsräume
für Windenergie- anlagen anzubieten und wird einen entsprechenden Antrag an den
regionalen Planungsverband stellen .Vorausgehend wird ein Auftrag ausgelöst
über die Eignung des Raumes Gemarkung
Warsow, Flur 1 an der Tangente der
B 321 .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 0
Nein-Stimmen: 5
Stimmenenthaltungen: 2
Ungültige Stimmen: 0