Beschluss: nein beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

 

Das Raumordnungsprogramm Westmecklenburg weist für den Amtsbereich Stralendorf  keine Eignungsräume für Windenergie aus. Zur zeit befindet sich das Landesraumordnungsprogramm in Überarbeitung, so daß die Möglichkeit besteht einen Antrag auf entsprechende Einordnung zu stellen. Das bedingt jedoch, daß der Nachweis erbracht wird, daß sich der vorgesehene Standort auch eignet. Die dazu notwendigen Untersuchungen müßten in Auftrag gegeben werden.

Obwohl sich für dieses Vorhaben bereits ein Investor gemeldet hat ist der Gemeinde anzuraten weitere Angebote einzuholen, um die Konditionen zu vergleichen. Zu beachten ist, daß bei Bestätigung eine Überarbeitung des Flächennutzungsplanes notwendig wird.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beabsichtigt Eignungsräume für Windenergie- anlagen anzubieten und wird einen entsprechenden Antrag an den regionalen Planungsverband stellen .Vorausgehend wird ein Auftrag ausgelöst über die Eignung des Raumes  Gemarkung Warsow, Flur 1 an der Tangente der  B  321 .

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  0

Nein-Stimmen:                                                               5

Stimmenenthaltungen:                                                    2

Ungültige Stimmen:                                                        0