Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Warsow hat in Kothendorf ihre Flächen für zukünftige bauliche Entwicklung ausgewiesen.

Ein Teilbereich der Ortslage ist noch für eine straßenbegleitende Bebauung geeignet. Für diesen Bereich soll eine Satzung aufgestellt werden. Das Satzungsverfahren wird mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche ausgewiesen.

Das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen erarbeitet die Satzung. Die Gemeinde beteiligt sich nicht an den Planungskosten.

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt die Aufstellung der Abrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB. Noch nicht bebaute Flächen sind in die im Zusammenhang bebaute Ortslage einzubeziehen.

3.   Die Gemeinde wird von sämtlichen Planungskosten freigestellt.

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  7

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0