Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow hat in Kothendorf ihre
Flächen für zukünftige bauliche Entwicklung ausgewiesen.
Ein Teilbereich der Ortslage ist noch für eine
straßenbegleitende Bebauung geeignet. Für diesen Bereich soll eine Satzung
aufgestellt werden. Das Satzungsverfahren wird mit dem Aufstellungsbeschluss
eingeleitet. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche
ausgewiesen.
Das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen erarbeitet
die Satzung. Die Gemeinde beteiligt sich nicht an den Planungskosten.
Beschlussvorschlag:
- Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt die Aufstellung der
Abrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB. Noch nicht bebaute Flächen sind
in die im Zusammenhang bebaute Ortslage einzubeziehen.
3. Die
Gemeinde wird von sämtlichen Planungskosten freigestellt.
- Der
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0