Beschluss: ungeändert beschlossen

Sach- und Rechtslage:

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Amtsvorstehers entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.10.2023 beschlossen, die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2021 zu empfehlen.

 

Der Amtsvorsteher unterliegt dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V.

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf entlastet den Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2021 aufgrund des festgestellten Jahresabschlusses 2021.

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

-       Amtsvorsteher Helmut Richter

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   17

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13

Davon stimmberechtigt:                                                   12

Ja-Stimmen:                                                                         12

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -