Sitzung: 10.10.2023 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2023/WIT/702
Sach- und Rechtslage:
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
05.10.2023 beschlossen, die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr
2021 zu empfehlen.
Der Bürgermeister unterliegt dem Mitwirkungsverbot nach
§ 24 KV M-V.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wittenförden entlastet den Bürgermeister für das
Haushaltsjahr 2021 aufgrund des festgestellten Jahresabschlusses 2021.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
-
Bürgermeister M.
Eberhardt
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -