Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Freiwillige Feuerwehr Wittenförden beabsichtigt die Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeuges LF 10 als Ersatzbeschaffung für das vorhandene Löschfahrzeug LF 16.

 

Die FFw Wittenförden ist als "Feuerwehr mit besonderen Aufgaben" in die überörtliche Hilfeleistung mit eingebunden. Das setzt voraus, dass der eigene Brandschutz auch in diesen Momenten sichergestellt werden muss. Das 40 Jahre alte LF 16 garantiert das inzwischen nicht mehr. In der Vergangenheit kam es immer mehr zu Ausfällen was dieses Fahrzeug betrifft. Auch ist die Sicherheit gegenüber dem öffentlichen Straßenverkehr als auch den Einsatzkräften nicht gegeben (u.a. fehlende Airbags, fehlende Sicherheitsgurte für alle Einsatzkräfte auf dem Auto, fehlende Fahrsicherheitskomponenten).

Die Ersatzteilbeschaffung ist sehr Kosten-und Zeitintensiv. Reparaturen sind sehr aufwendig.

 

Aus der Brandschutzbedarfsplanung geht hervor, dass gemäß der dort genannten Schutzzielbestimmung eine TLF 3000 notwendig wäre. Durch die Einstufung als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben (in 2022) ist der Brandschutz und die Technischer Hilfeleistung mit einem TLF 3000 im eigenen Wirkungskreis nicht im erforderten Gruppengleichwert realisierbar, wenn die Feuerwehr zu überörtlichen Einsätzen alarmiert wird. Anliegend erhalten Sie eine Klarstellung/ Fachempfehlung zur BSBP aus der dieses noch einmal deutlich hervorgeht.

 

Die Gesamtkosten zur Anschaffung eines LF 10 betragen ca. 520.000,00 €. Durch die Gemeinde Wittenförden ist ein Eigenanteil in Höhe von 236.471,00 € im Haushalt 2024 einzuplanen. Für die Restfinanzierung erfolgt die elektronische Antragstellung für Fördermittel im Bereich Brandschutz beim Landkreis LUP – Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz in Höhe von 110.250,00 Euro und Sonderbedarfszuweisung beim Land M-V in Höhe von 173.333,00 Euro.

 

Zu dem Antrag sind u.a. begründete Unterlagen einzureichen. Der Auszug aus dem Haushaltsplan, aus dem ersichtlich ist, dass die entsprechende Maßnahme für das beantragte Haushaltsjahr eingeplant und finanziell hinterlegt (ggf. auch per Verpflichtungsermächtigung) ist oder ein Beschluss der Gemeindevertretung vorliegt, dass mit der nächsten Haushaltsplanung die Veranschlagung unter den Voraussetzungen des § 9 GemHVO-Doppik erfolgen wird.“.

 

Da der Haushaltsplan für 2024 noch nicht vorliegt, ist somit ein Beschluss durch die Gemeindevertretung notwendig, dass mit der nächsten Haushaltsplanung die Veranschlagung der Mittel unter den Voraussetzungen des § 9 GemHVO-Doppik erfolgen wird.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt, die Gesamtkosten für die Maßnahme – Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF10 – in den Haushalt 2024 in Höhe von 520.000,00 € aufzunehmen, vorbehaltlich der Gewährung, der in den finanziellen Auswirkungen aufgeführten Förderprogramme.

 

Über die Anschaffung wird die Gemeindevertretung gesondert beschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten zur Anschaffung eines LF10 ca. 520.000,00 €. (Eigenanteil 236.471,00 € / mögliche Förderung durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim 110.250,00 €) / mögliche Förderung durch das Land M-V 173.333,00 €.)

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt: 9

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 1

Stimmenenthaltungen: 2

Ungültige Stimmen: -