Sitzung: 11.09.2023 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 2023/WIT/697
Sach- und Rechtslage:
Die Freiwillige Feuerwehr
Wittenförden beabsichtigt die Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeuges LF
10 als Ersatzbeschaffung für das vorhandene Löschfahrzeug LF 16.
Die FFw Wittenförden ist als
"Feuerwehr mit besonderen Aufgaben" in die überörtliche Hilfeleistung
mit eingebunden. Das setzt voraus, dass der eigene Brandschutz auch in diesen
Momenten sichergestellt werden muss. Das 40 Jahre alte LF 16 garantiert das
inzwischen nicht mehr. In der Vergangenheit kam es immer mehr zu Ausfällen was
dieses Fahrzeug betrifft. Auch ist die Sicherheit gegenüber dem öffentlichen
Straßenverkehr als auch den Einsatzkräften nicht gegeben (u.a. fehlende
Airbags, fehlende Sicherheitsgurte für alle Einsatzkräfte auf dem Auto,
fehlende Fahrsicherheitskomponenten).
Die
Ersatzteilbeschaffung ist sehr Kosten-und Zeitintensiv. Reparaturen sind sehr
aufwendig.
Aus der
Brandschutzbedarfsplanung geht hervor, dass gemäß der dort genannten
Schutzzielbestimmung eine TLF 3000 notwendig wäre. Durch die Einstufung als
Feuerwehr mit besonderen Aufgaben (in 2022) ist der Brandschutz und die
Technischer Hilfeleistung mit einem TLF 3000 im eigenen Wirkungskreis nicht im
erforderten Gruppengleichwert realisierbar, wenn die Feuerwehr zu überörtlichen
Einsätzen alarmiert wird. Anliegend erhalten Sie eine Klarstellung/
Fachempfehlung zur BSBP aus der dieses noch einmal deutlich hervorgeht.
Die Gesamtkosten zur
Anschaffung eines LF 10 betragen ca. 520.000,00 €. Durch die Gemeinde
Wittenförden ist ein Eigenanteil in Höhe von 236.471,00 € im Haushalt 2024
einzuplanen. Für die Restfinanzierung erfolgt die elektronische Antragstellung
für Fördermittel im Bereich Brandschutz beim Landkreis LUP – Fachdienst Brand-
und Katastrophenschutz in Höhe von 110.250,00 Euro und Sonderbedarfszuweisung
beim Land M-V in Höhe von 173.333,00 Euro.
Zu dem Antrag sind u.a.
begründete Unterlagen einzureichen. „Der Auszug aus dem
Haushaltsplan, aus dem ersichtlich ist, dass die entsprechende Maßnahme für das
beantragte Haushaltsjahr eingeplant und finanziell hinterlegt (ggf. auch per
Verpflichtungsermächtigung) ist oder ein Beschluss der
Gemeindevertretung vorliegt, dass mit der nächsten Haushaltsplanung die
Veranschlagung unter den Voraussetzungen des § 9 GemHVO-Doppik erfolgen wird.“.
Da der Haushaltsplan für 2024 noch nicht vorliegt, ist
somit ein Beschluss durch die Gemeindevertretung notwendig, dass mit der nächsten
Haushaltsplanung die Veranschlagung der Mittel unter den Voraussetzungen des §
9 GemHVO-Doppik erfolgen wird.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt, die
Gesamtkosten für die Maßnahme – Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF10 –
in den Haushalt 2024 in Höhe von 520.000,00 € aufzunehmen, vorbehaltlich der
Gewährung, der in den finanziellen Auswirkungen aufgeführten Förderprogramme.
Über die Anschaffung wird die Gemeindevertretung gesondert beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
zur Anschaffung eines LF10 ca. 520.000,00 €. (Eigenanteil 236.471,00 € /
mögliche Förderung durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim 110.250,00 €) /
mögliche Förderung durch das Land M-V 173.333,00 €.)
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 2
Ungültige Stimmen: -