Sitzung: 17.10.2023 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/DÜM/558
Sach- und Rechtslage:
Der Tarifvertrag zur
Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen
öffentlichen Dienst (TV Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 ermöglicht es
Beschäftigten und Arbeitgebern einzelvertraglich zu vereinbaren, monatliche
Entgeltbestandteile der Beschäftigten zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern
sowie leasingfähigem Zubehör umzuwandeln.
Wenn sich die Gemeinde Dümmer
als Arbeitgeber dazu entschließt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, hat
sie dieses Angebot allen Beschäftigten zu unterbreiten.
Zur Durchführung ist es
notwendig, mit einem Leasinggeber einen Rahmenleasingvertrag und einen
dazugehörenden Dienstleistungsvertrag zu schließen. Auf Grundlage dieser
Verträge haben die Beschäftigten die Möglichkeit, einen Einzelleasingvertrag zu
beantragen. Zweckmäßig für die Durchführung und Abrechnung ist es, diese
Verträge mit demselben Leasinggeber wie das Amt Stralendorf und die
teilnehmenden amtsangehörigen Gemeinden abzuschließen (bikeleasing.de). Die
Gemeinde Dümmer als Arbeitgeber trägt dabei keinen Arbeitgeberanteil an der
Leasingrate. Aus den entstehenden Einsparungen bei den Sozialabgaben trägt die
Gemeinde die Pflichtversicherung (Bikeleasing-Comfort-Versicherung) Die
Leasingdauer der Einzelverträge beträgt je 36 Monate. Der Fahrradmindestwert
beträgt 649,00 €, der Fahrradhöchstwert 7.000,00 €.
Beschluss:
Die Gemeinde Dümmer beschließt, ihren
Beschäftigten ab dem 01.11.2023 die Möglichkeit zum Abschluss einer
Vereinbarung zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings gemäß o.g.
Tarifvertrag anzubieten.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, hierzu
einen Rahmenleasingantrag und einen Dienstleistungsvertrag bei dem Anbieter
bikeleasing.de (Vertragspartner Hofmann Leasing GmbH Freiburg im Breisgau)
abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Arbeitgeber entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -