Sitzung: 17.10.2023 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/DÜM/557
Sach- und Rechtslage:
Die kommunale Wärmeplanung
ist ein Instrument, um eine Strategie zum langfristigen Umbau der
Wärmeversorgung mit dem Ziel der Klimaneutralität zu entwickeln.
Deutschland hat sich das
Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Das Ziel
kann jedoch nur erreicht werden, wenn von fossilen Energieträgern auf
Erneuerbare Energien umgestiegen wird.
Dabei ist zunächst zu
prüfen, welche erneuerbare Energiequelle für die Versorgung vor Ort in Frage
kommt, da Energie aus Wind, Sonne und Erdwärme nicht überall gleichermaßen
gewonnen werden kann. Gleichzeitig ist zu prüfen, wie der Energieverbrauch
gesenkt werden kann.
Die Wärmeversorgung mit
Raumwärme, Prozesswärme, Warmwasser und Kälteenergie verursacht mit ca. 60 %
Endenergieverbrauch einen erheblichen Großteil des Treibhausgasausstoßes, da
der Wärmesektor der größte Endenergieverbrauchssektor in Deutschland ist. In
Deutschland befinden sich etwa die Hälfte aller Wohngebäude in Gemeinden mit
unter 20.000 Einwohnern an, in denen damit ca. 55 % des Nutzwärmebedarfs für
Haushalte und Gewerbe, Handel und Dienstleistungen anfallen.
Die Kommunale Wärmeplanung
bietet daher die Möglichkeit, strategische, gesamtkommunale Lösungen für das
ganze Gemeindegebiet zu finden. Für die Erstellung der Planung lassen sich vier
Prozessschritte definieren:
- Bestandsanalyse
systematische und qualifizierte Erfassung des Wärmebedarfs bzw. des
aktuellen Wärmeverbrauchs sowie der aktuellen Versorgungsstruktur;
Erhebung von Informationen zum Gebäudebestand (z.B. Gebäudetypen,
Baualtersklassen)
- Potenzialanalyse
Erfassung nutzbarer Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs und für die
Versorgung durch erneuerbare Wärme zur Deckung des Bedarfs
- Zielszenario
Basiert auf
Bestands- und Potenzialanalyse und stellt die zukünftige Entwicklung des
Wärmebedarfs und die geplante Versorgungsstruktur dar
- Wärmewendestrategie
Enthält
Handlungsstrategien und Maßnahmen zur Erreichung einer Wärmeversorgung aus
erneuerbaren Energien
Es ist derzeit davon
auszugehe, dass die kommunale Wärmeplanung für alle Kommunen verpflichtend
wird.
Für Gemeindegebiete, in
denen weniger als 10.000 Einwohner gemeldet sind, ist ein vereinfachtes
Verfahren vorgesehen. Das vereinfachte Verfahren soll dann erlauben, dass eine
Wärmeplanung für mehrere Gemeindegebiete gemeinsam erfolgen kann.
Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz fördert im Rahmen der Kommunalrichtlinie die
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Danach können die Planungskosten für
die Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung bei Antragstellung bis zum
31.12.2023 mit einer erhöhten Förderquote von 90 % gefördert werden. Mit den
zur Verfügung gestellten Mitteln können somit fachkundige externe Dienstleister
beauftragt werden.
Gemäß einem vorliegenden
Angebot, das eine Planung im Verbund der Gemeinden Stralendorf, Klein Rogahn,
Warsow, Dümmer, Schossin, Wittenförden und Zülow vorsieht, belaufen sich die
Gesamtkosten auf 54.380,00 EUR. Bei einer Förderquote von 90 % verbleibt ein
Eigenanteil bei den Kommunen in Höhe von 5.438,00 EUR, dies entspricht 0,70
€/Einwohner.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung ermächtigt die Bürgermeisterin,
im Amtsausschuss für eine gemeinsame kommunale Wärmeplanung der Gemeinden
Stralendorf, Klein Rogahn, Warsow, Dümmer, Schossin, Wittenförden und Zülow zu
votieren.
Das Amt Stralendorf wird
ermächtigt, den entsprechenden Förderantrag gemäß Kommunalrichtlinie bis
spätestens zum 31.12.2023 einzureichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Eigenanteil an den
voraussichtlichen Planungskosten beträgt 0,70 €/EW. Die Mittel sind für das
HH-Jahr 2024 einzuplanen.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -