Sitzung: 28.09.2023 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/AMT/398
Sach- und Rechtslage:
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Instrument, um eine
Strategie zum langfristigen Umbau der Wärmeversorgung mit dem Ziel der
Klimaneutralität zu entwickeln.
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045
Treibhausgasneutralität zu erreichen. Das Ziel kann jedoch nur erreicht werden,
wenn von fossilen Energieträgern auf Erneuerbare Energien umgestiegen wird.
Dabei ist zunächst zu prüfen, welche erneuerbare
Energiequelle für die Versorgung vor Ort in Frage kommt, da Energie aus Wind,
Sonne und Erdwärme nicht überall gleichermaßen gewonnen werden kann.
Gleichzeitig ist zu prüfen, wie der Energieverbrauch gesenkt werden kann.
Die Wärmeversorgung mit Raumwärme, Prozesswärme, Warmwasser und
Kälteenergie verursacht mit ca. 60 % Endenergieverbrauch einen erheblichen
Großteil des Treibhausgasausstoßes, da der Wärmesektor der größte
Endenergieverbrauchssektor in Deutschland ist. In Deutschland befinden sich etwa
die Hälfte aller Wohngebäude in Gemeinden mit unter 20.000 Einwohnern an, in
denen damit ca. 55 % des Nutzwärmebedarfs für Haushalte und Gewerbe, Handel und
Dienstleistungen anfallen.
Die Kommunale Wärmeplanung bietet daher die Möglichkeit, strategische,
gesamtkommunale Lösungen für das ganze Gemeindegebiet zu finden. Für die
Erstellung der Planung lassen sich vier Prozessschritte definieren:
1.
Bestandsanalyse
systematische und qualifizierte Erfassung des Wärmebedarfs bzw. des
aktuellen Wärmeverbrauchs sowie der aktuellen Versorgungsstruktur;
Erhebung von Informationen zum Gebäudebestand (z.B. Gebäudetypen,
Baualtersklassen)
- Potenzialanalyse
Erfassung nutzbarer Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs und für die
Versorgung durch erneuerbare Wärme zur Deckung des Bedarfs
- Zielszenario
Basiert auf Bestands- und Potenzialanalyse und stellt die zukünftige
Entwicklung des Wärmebedarfs und die geplante Versorgungsstruktur dar
- Wärmewendestrategie
Enthält Handlungsstrategien und Maßnahmen zur Erreichung einer Wärmeversorgung
aus erneuerbaren Energien
Es ist derzeit davon auszugehe, dass die kommunale
Wärmeplanung für alle Kommunen verpflichtend wird.
Für Gemeindegebiete, in denen weniger als 10.000
Einwohner gemeldet sind, ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Das
vereinfachte Verfahren soll dann erlauben, dass eine Wärmeplanung für mehrere
Gemeindegebiete gemeinsam erfolgen kann.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
fördert im Rahmen der Kommunalrichtlinie die Erstellung einer kommunalen
Wärmeplanung. Danach können die Planungskosten für die Erarbeitung einer
kommunalen Wärmeplanung bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 mit einer
erhöhten Förderquote von 90 % gefördert werden. Mit den zur Verfügung
gestellten Mitteln können somit fachkundige externe Dienstleister beauftragt
werden.
Gemäß eines vorliegenden Angebotes, das eine Planung im
Verbund der Gemeinden Stralendorf, Klein Rogahn, Warsow, Dümmer, Schossin,
Wittenförden und Zülow vorsieht, belaufen sich die Gesamtkosten auf 54.380,00 EUR.
Bei einer Förderquote von 90 % verbleibt ein Eigenanteil bei den Kommunen in
Höhe von 5.438,00 EUR, dies entspricht 0,70 €/Einwohner.
Die
Gemeinde Pampow bekundet ebenfalls Interesse sich an der Erstellung zu
beteiligen. Ebenfalls bekundet die Gemeinde Holthusen Interesse, bittet jedoch
um eine optionale Aufnahme. Herr Helterhoff gibt zu bedenken, dass eine
verbindliche Aussage bis zum Zeitpunkt der Förderantragstellung erfolgen muss.
Jede Gemeinde würde separat betrachtet werden. Seitens Frau Lambrecht erfolgt
der Hinweis, dass Gemeinden die finanziell schlechter gestellt sind, auch eine
Förderung von 100% in Aussicht gestellt wurde. Diesem Hinweis wird die
Amtsverwaltung nachgehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es handelt sich um eine umlagefinanzierte
Maßnahme, bei der die im Beschlussvorschlag genannten Gemeinden einen
jeweiligen Eigenanteil von 0,70 € pro Einwohner tragen.
Beschluss:
Das Gremium beschließt, eine gemeinsame Wärmeplanung für
die Gemeinden Stralendorf, Klein Rogahn, Warsow, Dümmer, Schossin,
Wittenförden, Holthusen, Pampow und Zülow auf den Weg zu bringen und dafür eine
entsprechende Förderung bis zum 31. Dezember 2023 zu beantragen.
Für die Erstellung des Förderantrages werden die WEMAG AG Schwerin und
die Energie-Sparzentrale GmbH aus Raben Steinfeld beauftragt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0