Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die kommunale Wärmeplanung ist ein Instrument, um eine Strategie zum langfristigen Umbau der Wärmeversorgung mit dem Ziel der Klimaneutralität zu entwickeln.

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Das Ziel kann jedoch nur erreicht werden, wenn von fossilen Energieträgern auf Erneuerbare Energien umgestiegen wird.

Dabei ist zunächst zu prüfen, welche erneuerbare Energiequelle für die Versorgung vor Ort in Frage kommt, da Energie aus Wind, Sonne und Erdwärme nicht überall gleichermaßen gewonnen werden kann. Gleichzeitig ist zu prüfen, wie der Energieverbrauch gesenkt werden kann.

Die Wärmeversorgung mit Raumwärme, Prozesswärme, Warmwasser und Kälteenergie verursacht mit ca. 60 % Endenergieverbrauch einen erheblichen Großteil des Treibhausgasausstoßes, da der Wärmesektor der größte Endenergieverbrauchssektor in Deutschland ist. In Deutschland befinden sich etwa die Hälfte aller Wohngebäude in Gemeinden mit unter 20.000 Einwohnern an, in denen damit ca. 55 % des Nutzwärmebedarfs für Haushalte und Gewerbe, Handel und Dienstleistungen anfallen.

Die Kommunale Wärmeplanung bietet daher die Möglichkeit, strategische, gesamtkommunale Lösungen für das ganze Gemeindegebiet zu finden. Für die Erstellung der Planung lassen sich vier Prozessschritte definieren:

1.       Bestandsanalyse

systematische und qualifizierte Erfassung des Wärmebedarfs bzw. des aktuellen Wärmeverbrauchs sowie der aktuellen Versorgungsstruktur;

Erhebung von Informationen zum Gebäudebestand (z.B. Gebäudetypen, Baualtersklassen)

 

  1. Potenzialanalyse

Erfassung nutzbarer Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs und für die Versorgung durch erneuerbare Wärme zur Deckung des Bedarfs

 

  1. Zielszenario

Basiert auf Bestands- und Potenzialanalyse und stellt die zukünftige Entwicklung des Wärmebedarfs und die geplante Versorgungsstruktur dar

 

  1. Wärmewendestrategie

Enthält Handlungsstrategien und Maßnahmen zur Erreichung einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien

 

Es ist derzeit davon auszugehe, dass die kommunale Wärmeplanung für alle Kommunen verpflichtend wird.

Für Gemeindegebiete, in denen weniger als 10.000 Einwohner gemeldet sind, ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Das vereinfachte Verfahren soll dann erlauben, dass eine Wärmeplanung für mehrere Gemeindegebiete gemeinsam erfolgen kann.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert im Rahmen der Kommunalrichtlinie die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Danach können die Planungskosten für die Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 mit einer erhöhten Förderquote von 90 % gefördert werden. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können somit fachkundige externe Dienstleister beauftragt werden.

 

Gemäß eines vorliegenden Angebotes, das eine Planung im Verbund der Gemeinden Stralendorf, Klein Rogahn, Warsow, Dümmer, Schossin, Wittenförden und Zülow vorsieht, belaufen sich die Gesamtkosten auf 54.380,00 EUR. Bei einer Förderquote von 90 % verbleibt ein Eigenanteil bei den Kommunen in Höhe von 5.438,00 EUR, dies entspricht 0,70 €/Einwohner.

 

Die Gemeinde Pampow bekundet ebenfalls Interesse sich an der Erstellung zu beteiligen. Ebenfalls bekundet die Gemeinde Holthusen Interesse, bittet jedoch um eine optionale Aufnahme. Herr Helterhoff gibt zu bedenken, dass eine verbindliche Aussage bis zum Zeitpunkt der Förderantragstellung erfolgen muss. Jede Gemeinde würde separat betrachtet werden. Seitens Frau Lambrecht erfolgt der Hinweis, dass Gemeinden die finanziell schlechter gestellt sind, auch eine Förderung von 100% in Aussicht gestellt wurde. Diesem Hinweis wird die Amtsverwaltung nachgehen. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Es handelt sich um eine umlagefinanzierte Maßnahme, bei der die im Beschlussvorschlag genannten Gemeinden einen jeweiligen Eigenanteil von 0,70 € pro Einwohner tragen.

 

Beschluss:

Das Gremium beschließt, eine gemeinsame Wärmeplanung für die Gemeinden Stralendorf, Klein Rogahn, Warsow, Dümmer, Schossin, Wittenförden, Holthusen, Pampow und Zülow auf den Weg zu bringen und dafür eine entsprechende Förderung bis zum 31. Dezember 2023 zu beantragen.

 

Für die Erstellung des Förderantrages werden die WEMAG AG Schwerin und die Energie-Sparzentrale GmbH aus Raben Steinfeld beauftragt.

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   17

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13

Davon stimmberechtigt:                                                   13

Ja-Stimmen:                                                                         13

Nein-Stimmen:                                                                    0

Stimmenenthaltungen:                                                     0

Ungültige Stimmen:                                                           0