Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Aufgrund der übergreifenden Aufgaben der Pampower Feuerwehr im Amtsbereich und der gestiegenen Anzahl der aktiven Mitglieder in den letzten Jahren ist eine Erweiterung des Feuerwehrgebäudes erforderlich. Das vorhandene Gebäude muss in diesem Zusammenhang umgebaut werden, um den aktuellen Vorschriften zu entsprechen.

 

Hier sind im Einzelnen folgende Gründe anzuführen:

-         Erweiterung der Stellplätze für ein weiteres Einsatzfahrzeug gemäß Brandschutzbedarfsplan (Neubeschaffung ELW)

-         Erweiterung der Umkleidekapazitäten (Mindestgröße der Umkleidefläche pro Einsatzkraft) gemäß den Vorgaben der HFUK und DGUV 205-008 (aktuelle Mitgliederzahl ca. 45 + Reserve, Beachtung Aufteilungsverhältnis m/w)

-         Realisierung und Umsetzung der Einsatzhygiene im Gerätehaus „schwarz/weiß-Trennung“ (Schleuse und Duschmöglichkeiten)

-         Erweiterung bzw. Schaffung der Möglichkeit für getrennte Umkleidemöglichkeiten für die Kinder- und Jugendfeuerwehr

-         Erweiterung der Räumlichkeiten, Schwerpunkt Schulungsraum der Kinder- und Jugendfeuerwehr (Anpassung an Mitgliederzahlen)

-         Erweiterung der Räumlichkeiten hinsichtlich Lagerflächen • Anforderung an die Feuerwehren steigen für Ausrüstung (z.B. Flächen und Waldbrandbekämpfung) und Einsatzbekleidung (z.B. Stichwort: Feuerwehrkrebs/Einsatzstellenhygiene => Tausch Einsatzschutzbekleidung, Vorhalten von entsprechender Ersatzbekleidung)

-         Erweiterung der Räumlichkeiten hinsichtlich Toiletten (Anzahl und barrierefreies WC)

 

Eine erste Kostenschätzung nach DIN 276 beläuft sich auf 1.801.751,65 € (brutto). Die Gemeinde hat Fördermittel beantragt.

Durch die KfW wird ein Zuschuss in Höhe von max. 679.350,00 € mit Frist für den Verwendungsnachweis bis 11.04.2025 gewährt. Das bedingt die Umsetzung des Vorhabens 2024.

Eine Sonderbedarfszuweisung ist beantragt, die Entscheidung fällt I/2024.

Beim Landkreis LUP liegt ein weiterer Antrag auf Fördermittel vor, für den jedoch für 2023 keine Zuwendung beschieden wurde.

Bei diesem Fördermittelgeber ist erneut eine Aktualisierung des Antrages notwendig, die u.a. die Preissteigerungen 2024, den Bauzeitenplan und die Aufteilung der Zuwendung der KfW zu den Kosten beinhaltet, um eine Doppelförderung zu verhindern.

 

Die derzeitige Kostenprognose für die Bauleistungen wurde daher für 2024 auf 1.941.942,92 € (brutto) angepasst. Dazu kommen rd. 320.000,00 € Planungskosten, davon wurden 108.868,97 € bereits abgerechnet.

 

Die Baugenehmigung und die geprüfte Statik liegen vor, so dass die Ausführungsplanung beginnen kann, wenn das Objekt 2024 gebaut werden soll.

 

Die Beauftragung der LP 5+6 das Tragwerksplaners und die LP 5-8 des TGA Planers müssten gem. Vereinbarung einer stufenmäßigen Beauftragung ausgelöst werden. Der

Objektplaner benötigt die Zuarbeiten.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt:

 

1.     Die Durchführung und Finanzierung der Maßnahme „Erweiterungsbau Feuerwehrhaus Pampow“ entsprechend der vorliegenden Baugenehmigung

(Grundriss und Ansichten) und der aktuell vorliegenden Kostenschätzung für 2024.

2.     Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle erforderlichen Planungsleistungen Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergaben zu beauftragen und den zur Finanzierung notwendigen Kredit zu veranlassen.

 

3.     Zur Vorbereitung der Maßnahme ist die Umverlegung der Entwässerungsleitung in der Straße notwendig und zu beauftragen, sowie die Umverlegung der Stromleitung und die Verteilungen für den Festplatz im Zuge dieser Maßnahme zu realisieren

4.     Die Kosten sind in der Schätzung enthalten und die Mittel im Haushalt 2023 eingestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mittel (zum Teil Kreditmittel) für die Durchführung und Finanzierung der o.g. Maßnahme werden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sowie 2025 im Rahmen von noch zu beschließenden Haushaltssatzungen zur Verfügung gestellt.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11

Davon stimmberechtigt: 11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0