Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Mündlicher Vortrag zum Grundsatzbeschluss erfolgt in der Sitzung.

 

Beschlussvorschlag:

1. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen für erneuerbare Energien sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit (§ 2 Satz 1 EEG 2023).

Laut Kommunalverfassung MV muss die Gemeinde zudem die Daseinsvorsorge für ihre Bürger/innen gewährleisten: „Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises (der Gemeinden) gehören insbesondere die Versorgung mit Energie, insbesondere erneuerbarer Art, und mit Wasser …“ (§ 2 Abs. 2 KV MV).

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen bekennt sich zu diesen gesetzlichen und politischen Kernaussagen sowie zu der daraus folgenden auch kommunalpolitischen Verantwortung.

In Folge dessen haben die gemeindlichen Entscheidungsgremien die Weichen gestellt für die Planung, den Bau und den Betrieb dreier Projekte zur nachhaltigen Erzeugung Erneuerbarer Energien im Gebiet der Kommune Holthusen:

(1) Freiflächen-Photovoltaik und im Bereich dieser PV-Fläche auch Windenergie im Bereich Holthusen-Süd (Grenzgebiet der Gemeinden Holthusen, Sülstorf, Alt Zachun und Warsow in der Gemarkung Lehmkuhlen)

(2) Freiflächen-Photovoltaik und im Bereich dieser PV-Fläche Windenergie im Bereich Holthusen-West (Grenzgebiet der Gemeinden Holthusen, Warsow und Pampow in der Gemarkung Schlingen), auch mit einer damit verbundenen Nahwärmeversorgung für Teile des Gemeindegebietes Holthusen

(3) Freiflächen-Photovoltaik an der östlichen Seite der Bahnlinie Schwerin - Ludwigslust.

2. Von allen drei EE-Projekten profitiert die Gemeinde auch finanziell in erheblichem Ausmaß. Damit wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahrzehnte hinweg dauerhaft gewährleistet und die kommunale Selbständigkeit Holthusens wird ebenfalls für Jahrzehnte zukunftssicher gestaltet.

3. Die Gemeindevertretung bekräftigt ihre Überzeugung und ihren Willen, mit der Konzentration der Energieerzeugung auf diese drei Gemeindegebiete ihrer klima- und energiepolitischen sowie moralisch-ethischen Verantwortung zur Absicherung der sog. „Energiewende“ ausreichend gerecht zu werden. Zudem werden die Einwohner/innen von Holthusen bei der zukunftssicheren Gewährleistung ihrer Versorgung mit Heizenergie und warmen Wasser zu dauerhaft stabilen Preisen unterstützt.

4. Der zeitnah zu überarbeitende Flächennutzungsplan der Gemeinde hat dieser Ausrichtung rechtsverbindlich Rechnung zu tragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine Auswirkungen

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5

Davon stimmberechtigt:                                                   5

Ja-Stimmen:                                                                         5

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -