Sitzung: 31.08.2023 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2023/HOL/642
Sach- und Rechtslage:
Mündlicher Vortrag zum Grundsatzbeschluss erfolgt in der
Sitzung.
Beschlussvorschlag:
1. Die Errichtung und der Betrieb
von Anlagen für erneuerbare Energien sowie den dazugehörigen Nebenanlagen
liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen
Sicherheit (§ 2 Satz 1 EEG 2023).
Laut
Kommunalverfassung MV muss die Gemeinde zudem die Daseinsvorsorge für ihre
Bürger/innen gewährleisten: „Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises (der Gemeinden) gehören
insbesondere die Versorgung mit Energie, insbesondere erneuerbarer Art, und mit
Wasser …“ (§ 2 Abs. 2 KV MV).
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen bekennt sich zu diesen gesetzlichen
und politischen Kernaussagen sowie zu der daraus folgenden auch kommunalpolitischen
Verantwortung.
In Folge
dessen haben die gemeindlichen Entscheidungsgremien die Weichen gestellt für
die Planung, den Bau und den Betrieb dreier Projekte zur nachhaltigen Erzeugung
Erneuerbarer Energien im Gebiet der Kommune Holthusen:
(1) Freiflächen-Photovoltaik und im Bereich dieser PV-Fläche auch
Windenergie im Bereich Holthusen-Süd (Grenzgebiet der Gemeinden Holthusen,
Sülstorf, Alt Zachun und Warsow in der Gemarkung Lehmkuhlen)
(2) Freiflächen-Photovoltaik und im Bereich dieser PV-Fläche Windenergie im
Bereich Holthusen-West (Grenzgebiet der Gemeinden Holthusen, Warsow und Pampow
in der Gemarkung Schlingen), auch mit einer damit verbundenen
Nahwärmeversorgung für Teile des Gemeindegebietes Holthusen
(3) Freiflächen-Photovoltaik an der östlichen Seite der Bahnlinie Schwerin
- Ludwigslust.
2. Von allen drei EE-Projekten profitiert die Gemeinde auch finanziell in
erheblichem Ausmaß. Damit wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde
über Jahrzehnte hinweg dauerhaft gewährleistet und die kommunale
Selbständigkeit Holthusens wird ebenfalls für Jahrzehnte zukunftssicher
gestaltet.
3. Die Gemeindevertretung bekräftigt ihre Überzeugung und ihren Willen,
mit der Konzentration der Energieerzeugung auf diese drei Gemeindegebiete ihrer
klima- und energiepolitischen sowie moralisch-ethischen Verantwortung zur
Absicherung der sog. „Energiewende“ ausreichend gerecht zu werden. Zudem werden
die Einwohner/innen von Holthusen bei der zukunftssicheren Gewährleistung ihrer
Versorgung mit Heizenergie und warmen Wasser zu dauerhaft stabilen Preisen
unterstützt.
4. Der zeitnah zu überarbeitende Flächennutzungsplan der Gemeinde hat
dieser Ausrichtung rechtsverbindlich Rechnung zu tragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Auswirkungen
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -