Sitzung: 17.08.2023 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Sach- und Rechtslage:
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Instrument, um eine Strategie zum
langfristigen Umbau der Wärmeversorgung mit dem Ziel der Klimaneutralität zu
entwickeln.
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045
Treibhausgasneutralität zu erreichen. Das Ziel kann jedoch nur erreicht werden,
wenn von fossilen Energieträgern auf Erneuerbare Energien umgestiegen wird.
Dabei ist zunächst zu prüfen, welche erneuerbare
Energiequelle für die Versorgung vor Ort in Frage kommt, da Energie aus Wind,
Sonne und Erdwärme nicht überall gleichermaßen gewonnen werden kann.
Gleichzeitig ist zu prüfen, wie der Energieverbrauch gesenkt werden kann.
Die Wärmeversorgung mit Raumwärme, Prozesswärme, Warmwasser und
Kälteenergie verursacht mit ca. 60 % Endenergieverbrauch einen erheblichen
Großteil des Treibhausgasausstoßes, da der Wärmesektor der größte
Endenergieverbrauchssektor in Deutschland ist. In Deutschland befinden sich etwa
die Hälfte aller Wohngebäude in Gemeinden mit unter 20.000 Einwohnern an, in
denen damit ca. 55 % des Nutzwärmebedarfs für Haushalte und Gewerbe, Handel und
Dienstleistungen anfallen.
Die Kommunale Wärmeplanung bietet daher die Möglichkeit, strategische,
gesamtkommunale Lösungen für das ganze Gemeindegebiet zu finden. Für die
Erstellung der Planung lassen sich vier Prozessschritte definieren:
1.
Bestandsanalyse
systematische und qualifizierte Erfassung des Wärmebedarfs bzw. des
aktuellen Wärmeverbrauchs sowie der aktuellen Versorgungsstruktur;
Erhebung von Informationen zum Gebäudebestand (z.B. Gebäudetypen,
Baualtersklassen)
- Potenzialanalyse
Erfassung nutzbarer Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs und für die
Versorgung durch erneuerbare Wärme zur Deckung des Bedarfs
- Zielszenario
Basiert auf Bestands- und Potenzialanalyse und stellt die zukünftige
Entwicklung des Wärmebedarfs und die geplante Versorgungsstruktur dar
- Wärmewendestrategie
Enthält Handlungsstrategien und Maßnahmen zur Erreichung einer Wärmeversorgung
aus erneuerbaren Energien
Es ist derzeit davon auszugehe, dass die kommunale
Wärmeplanung für alle Kommunen verpflichtend wird.
Für Gemeindegebiete, in denen weniger als 10.000
Einwohner gemeldet sind, ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Das
vereinfachte Verfahren soll dann erlauben, dass eine Wärmeplanung für mehrere
Gemeindegebiete gemeinsam erfolgen kann.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
fördert im Rahmen der Kommunalrichtlinie die Erstellung einer kommunalen
Wärmeplanung. Danach können die Planungskosten für die Erarbeitung einer
kommunalen Wärmeplanung bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 mit einer
erhöhten Förderquote von 90 % gefördert werden. Mit den zur Verfügung
gestellten Mitteln können somit fachkundige externe Dienstleister beauftragt
werden.
Gemäß eines vorliegenden Angebotes, das eine Planung im
Verbund der Gemeinden Stralendorf, Klein Rogahn, Warsow, Dümmer, Schossin,
Wittenförden und Zülow vorsieht, belaufen sich die Gesamtkosten auf 54.380,00 EUR.
Bei einer Förderquote von 90 % verbleibt ein Eigenanteil bei den Kommunen in
Höhe von 5.438,00 EUR, dies entspricht 0,70 €/Einwohner.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung ermächtigt den
Bürgermeister, im Amtsausschuss für eine gemeinsame kommunale Wärmeplanung der
Gemeinden Stralendorf, Klein Rogahn, Warsow, Dümmer, Schossin, Wittenförden und
Zülow zu votieren.
Das Amt Stralendorf wird ermächtigt, den
entsprechenden Förderantrag gemäß Kommunalrichtlinie bis spätestens zum
31.12.2023 einzureichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der gemeindliche Eigenanteil beläuft sich auf ca.
0,70 €/EW. Die Mittel sind in der HH-Planung für das HH-Jahr 2024 zu
berücksichtigen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -