Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 ermöglicht es Beschäftigten und Arbeitgebern einzelvertraglich zu vereinbaren, monatliche Entgeltbestandteile der Beschäftigten zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern sowie leasingfähigem Zubehör umzuwandeln.

Wenn sich die Gemeinde Pampow als Arbeitgeber dazu entschließt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, hat sie dieses Angebot allen Beschäftigten zu unterbreiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Mitarbeiter/innen unbefristet beschäftigt und nicht in der Probezeit sind.

Zur Durchführung ist es notwendig, mit einem Leasinggeber einen Rahmenleasingvertrag und einen dazugehörenden Dienstleistungsvertrag zu schließen. Auf Grundlage dieser Verträge haben die Beschäftigten die Möglichkeit, einen Einzelleasingvertrag zu beantragen. Zweckmäßig für die Durchführung und Abrechnung ist es, diese Verträge mit demselben Leasinggeber wie das Amt Stralendorf abzuschließen (bikeleasing.de). Die Gemeinde Pampow als Arbeitgeber muss dabei keinen Arbeitgeberanteil an der Leasingrate tragen. Die Pflichtversicherung (Bikeleasing-Komfortversicherung) wird vom Arbeitgeber übernommen. Die Leasingdauer der Einzelverträge beträgt je 36 Monate. Der Fahrradmindestwert beträgt 649,00 €, der Fahrradhöchstwert 7.000,00 €.

 

Beschluss:

1.     Die Gemeinde Pampow beschließt, ihren Beschäftigten ab dem 01.09.2023 die Möglichkeit zum Abschluss einer Vereinbarung zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings gemäß o.g. Tarifvertrag anzubieten.

2.     Der Bürgermeister wird beauftragt, hierzu einen Rahmenleasingantrag und einen Dienstleistungsvertrag bei dem Anbieter bikeleasing.de (Vertragspartner Hofmann Leasing GmbH Freiburg im Breisgau) abzuschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Arbeitgeber entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 15

Davon stimmberechtigt: 11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0