Sitzung: 09.08.2023 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/PAM/284
Sach- und Rechtslage:
Der Tarifvertrag zur
Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen
öffentlichen Dienst (TV Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 ermöglicht es
Beschäftigten und Arbeitgebern einzelvertraglich zu vereinbaren, monatliche
Entgeltbestandteile der Beschäftigten zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern
sowie leasingfähigem Zubehör umzuwandeln.
Wenn sich die Gemeinde Pampow
als Arbeitgeber dazu entschließt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, hat
sie dieses Angebot allen Beschäftigten zu unterbreiten. Voraussetzung hierfür
ist, dass Mitarbeiter/innen unbefristet beschäftigt und nicht in der Probezeit
sind.
Zur Durchführung ist es
notwendig, mit einem Leasinggeber einen Rahmenleasingvertrag und einen
dazugehörenden Dienstleistungsvertrag zu schließen. Auf Grundlage dieser
Verträge haben die Beschäftigten die Möglichkeit, einen Einzelleasingvertrag zu
beantragen. Zweckmäßig für die Durchführung und Abrechnung ist es, diese
Verträge mit demselben Leasinggeber wie das Amt Stralendorf abzuschließen
(bikeleasing.de). Die Gemeinde Pampow als Arbeitgeber muss dabei keinen
Arbeitgeberanteil an der Leasingrate tragen. Die Pflichtversicherung
(Bikeleasing-Komfortversicherung) wird vom Arbeitgeber übernommen. Die
Leasingdauer der Einzelverträge beträgt je 36 Monate. Der Fahrradmindestwert
beträgt 649,00 €, der Fahrradhöchstwert 7.000,00 €.
Beschluss:
1. Die Gemeinde Pampow beschließt, ihren Beschäftigten
ab dem 01.09.2023 die Möglichkeit zum Abschluss einer Vereinbarung zur
Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings gemäß o.g. Tarifvertrag
anzubieten.
2. Der
Bürgermeister wird beauftragt, hierzu einen Rahmenleasingantrag und einen
Dienstleistungsvertrag bei dem Anbieter bikeleasing.de (Vertragspartner Hofmann
Leasing GmbH Freiburg im Breisgau) abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Arbeitgeber entstehen keine
zusätzlichen Kosten.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 15
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0