Sitzung: 17.08.2023 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2023/ROG/431
Sach- und Rechtslage:
Im bestehenden Dorfgemeinschaftshaus fehlt eine
Räumlichkeit zur Einlagerung von Stühlen, Tischen etc. Für diese Baumaßnahme
ist zwingend ein Bauantrag und somit eine fachgerechte Planung notwendig. Für
die Umsetzung des Vorhabens ist eine Leistungserfassung sowie eine Vergabe der
Arbeiten und eine Baubegleitung/Bauüberwachung notwendig. Eine Förderung ist
nicht möglich.
Das Erbringen von Eigenleistungen ist natürlich in
Abstimmung möglich.
Für die Planung liegt ein Angebot des Planers Bernd
Peter sh. Anlage 1 sowie ein Grundrissentwurf Anlage 2 vor. Eine Kostenschätzung für die Bauleistung
ergibt 34.000,00 € brutto sh. Anlage 3.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Klein Rogahn beschließt die
Beauftragung des Angebotes über brutto 6.269,46 € an den Architekten Bernd
Peter und die Planung der Kosten der Ausführung im Haushalt 2024.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gemeinde beschließt
die Planungskosten i.H.v. 6269,46€ für den Haushalt 2023 im Produkt 57300 Konto
096. Es besteht ein auskömmlicher Kostenansatz.
Die geschätzten Baukosten
sind für das Haushaltsjahr 2024 mit einem Betrag von 34.000,00 € im Haushalt
unter vor genanntem Produktkonto einzuplanen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -