Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Im bestehenden Dorfgemeinschaftshaus fehlt eine Räumlichkeit zur Einlagerung von Stühlen, Tischen etc. Für diese Baumaßnahme ist zwingend ein Bauantrag und somit eine fachgerechte Planung notwendig. Für die Umsetzung des Vorhabens ist eine Leistungserfassung sowie eine Vergabe der Arbeiten und eine Baubegleitung/Bauüberwachung notwendig. Eine Förderung ist nicht möglich. 

Das Erbringen von Eigenleistungen ist natürlich in Abstimmung möglich.

Für die Planung liegt ein Angebot des Planers Bernd Peter sh. Anlage 1 sowie ein Grundrissentwurf Anlage 2 vor.  Eine Kostenschätzung für die Bauleistung ergibt 34.000,00 € brutto sh. Anlage 3. 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Klein Rogahn beschließt die Beauftragung des Angebotes über brutto 6.269,46 € an den Architekten Bernd Peter und die Planung der Kosten der Ausführung im Haushalt 2024.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gemeinde beschließt die Planungskosten i.H.v. 6269,46€ für den Haushalt 2023 im Produkt 57300 Konto 096. Es besteht ein auskömmlicher Kostenansatz.

 

Die geschätzten Baukosten sind für das Haushaltsjahr 2024 mit einem Betrag von 34.000,00 € im Haushalt unter vor genanntem Produktkonto einzuplanen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8

Davon stimmberechtigt:                                                   8

Ja-Stimmen:                                                                         8

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -