Sitzung: 17.08.2023 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2023/ROG/430
Sach- und Rechtslage:
Die
Gemeinde Holthusen stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Satzung auf, die im
Ortsteil Lehmkuhlen auf der westlichen Straßenseite der Warsower Straße die
Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vorsieht.
Im Zuge
der Aufstellung dieser Satzung möchte die Gemeinde Holthusen die Bebauung auch
für Generationen übergreifendes Wohnen zulassen, d.h. es soll auch möglich
sein, ein Doppelhaus oder ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung zu errichten. Dafür
reicht jedoch der Entwicklungsrahmen aus dem Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis
2023 SUR-SN für die Gemeinde Holthusen mit den zur Verfügung stehend 20 WE
nicht aus. Für die Weiterentwicklung und Umsetzung der sich im Verfahren
befindlichen Satzung benötigt die Gemeinde Holthusen weitere 15 WE.
Gemäß der Sonderregelung 3 des „Teilkonzeptes Wohnbauentwicklung bis 2030“
(TK Wohnen 2030) für den Stadt-Umland-Raum Schwerin können Umlandgemeinden im
Sinne einer bilateralen Kontingentverschiebung Vereinbarungen zur Übertragung
von Wohneinheiten treffen. Voraussetzung für die Umsetzung dieser
Sonderregelung sind entsprechende Gemeindevertreterbeschlüsse der betreffenden
Gemeinden, die dem AfRL WM vorzulegen sind (vgl. TK Wohnen 2030, Sonderregelung
3). In diesem Rahmen muss seitens der Gemeinde Klein Rogahn ein klarer Verzicht
auf die in Rede stehenden WE erfolgen. Eine Rückforderung der Wohneinheiten ist
nicht möglich.
Gemäß der Tabelle 4 des „Teilkonzeptes Wohnbauentwicklung bis 2030“ steht
der Gemeinde Klein Rogahn ein Entwicklungsrahmen von insgesamt 35 WE zur
Verfügung. Nach Abzug der 15 WE, die an die Gemeinde Holthusen übertragen
werden sollen, stehen der Gemeinde Klein Rogahn somit noch 20 WE bis 2030 zur
Verfügung.
Zum Ausgleich zahlt die Gemeinde Holthusen an die Gemeinde Klein Rogahn pro
WE 2.000 EUR, somit insgesamt also 30.000 EUR. Die Zahlung der Gemeinde
Holthusen an die Gemeinde Klein Rogahn erfolgt im Haushaltsjahr 2024.
Mit der Gemeinde Holthusen ist eine entsprechende Vereinbarung
abzuschließen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn stimmt der Übertragung von
insgesamt 15 WE aus dem ihr zur Verfügung stehenden Entwicklungsrahmen nach dem
„Teilkonzeptes Wohnbauentwicklung bis 2030“ an die Gemeinde Holthusen zu.
2. Nach Abzug der 15 WE, die an die Gemeinde Holthusen übertragen werden,
stehen der Gemeinde Klein Rogahn somit noch 20 WE bis 2030 zur Verfügung.
3. Zum Ausgleich zahlt die Gemeinde Holthusen an die Gemeinde Klein Rogahn pro
Wohneinheit 2.000 EUR, somit insgesamt also 30.000 EUR.
4. Die Gemeinde stimmt einer Zahlung durch Gemeinde Holthusen im Haushaltsjahr
2024.
5. Voraussetzung
für die Beschlussfassung ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit
der Gemeinde Holthusen.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen i.H. von 30 T€ im HH-Jahr 2024;
Produktkonto ist durch Kämmerei zu benennen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -