Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Satzung auf, die im Ortsteil Lehmkuhlen auf der westlichen Straßenseite der Warsower Straße die Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vorsieht.

 

Im Zuge der Aufstellung dieser Satzung möchte die Gemeinde Holthusen die Bebauung auch für Generationen übergreifendes Wohnen zulassen, d.h. es soll auch möglich sein, ein Doppelhaus oder ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung zu errichten. Dafür reicht jedoch der Entwicklungsrahmen aus dem Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2023 SUR-SN für die Gemeinde Holthusen mit den zur Verfügung stehend 20 WE nicht aus. Für die Weiterentwicklung und Umsetzung der sich im Verfahren befindlichen Satzung benötigt die Gemeinde Holthusen weitere 15 WE.

 

Gemäß der Sonderregelung 3 des „Teilkonzeptes Wohnbauentwicklung bis 2030“ (TK Wohnen 2030) für den Stadt-Umland-Raum Schwerin können Umlandgemeinden im Sinne einer bilateralen Kontingentverschiebung Vereinbarungen zur Übertragung von Wohneinheiten treffen. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Sonderregelung sind entsprechende Gemeindevertreterbeschlüsse der betreffenden Gemeinden, die dem AfRL WM vorzulegen sind (vgl. TK Wohnen 2030, Sonderregelung 3). In diesem Rahmen muss seitens der Gemeinde Klein Rogahn ein klarer Verzicht auf die in Rede stehenden WE erfolgen. Eine Rückforderung der Wohneinheiten ist nicht möglich.

Gemäß der Tabelle 4 des „Teilkonzeptes Wohnbauentwicklung bis 2030“ steht der Gemeinde Klein Rogahn ein Entwicklungsrahmen von insgesamt 35 WE zur Verfügung. Nach Abzug der 15 WE, die an die Gemeinde Holthusen übertragen werden sollen, stehen der Gemeinde Klein Rogahn somit noch 20 WE bis 2030 zur Verfügung.

Zum Ausgleich zahlt die Gemeinde Holthusen an die Gemeinde Klein Rogahn pro WE 2.000 EUR, somit insgesamt also 30.000 EUR. Die Zahlung der Gemeinde Holthusen an die Gemeinde Klein Rogahn erfolgt im Haushaltsjahr 2024.

Mit der Gemeinde Holthusen ist eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

 

Beschlussvorschlag:

1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn stimmt der Übertragung von insgesamt 15 WE aus dem ihr zur Verfügung stehenden Entwicklungsrahmen nach dem „Teilkonzeptes Wohnbauentwicklung bis 2030“ an die Gemeinde Holthusen zu.

2.     Nach Abzug der 15 WE, die an die Gemeinde Holthusen übertragen werden, stehen der Gemeinde Klein Rogahn somit noch 20 WE bis 2030 zur Verfügung.

3.     Zum Ausgleich zahlt die Gemeinde Holthusen an die Gemeinde Klein Rogahn pro Wohneinheit 2.000 EUR, somit insgesamt also 30.000 EUR.

4.     Die Gemeinde stimmt einer Zahlung durch Gemeinde Holthusen im Haushaltsjahr 2024.

5.     Voraussetzung für die Beschlussfassung ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit der Gemeinde Holthusen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen i.H. von 30 T€ im HH-Jahr 2024; Produktkonto ist durch Kämmerei zu benennen.  

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8

Davon stimmberechtigt:                                                   8

Ja-Stimmen:                                                                         8

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -