Sitzung: 19.06.2023 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 2023/AMT/397
Sach- und Rechtslage:
Am 31. März 2023 ist die neue Richtlinie zur
Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland in Kraft getreten (Gigabit-RL 2.0).
Ziel der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und
technologieneutralen Ausbaus zur Erreichung zukunftsfähiger und konvergenter
Gigabitnetze, die auch den künftigen Anforderungen der mobilen
Gigabit-Gesellschaft gerecht werden.
Mit der Förderung wird der Ausbau mit ultraschnellem
Internet nun überall dort unterstützt, wo derzeit noch keine Versorgung mit
Bandbreiten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download
möglich ist.
Der aktuellen Richtlinie zur Gigabitförderung ist die Richtlinie vom 31.
März 2021 vorangegangen. Durch sie wurde der Ausbau überall dort unterstützt,
wo noch keine Versorgung mit mindestens 100 Mbit/s gewährleistet war.
Das Amtsgebiet Stralendorf, bestehend aus den
Gemeindegebieten der amtsangehörigen Gemeinden Dümmer, Holthusen, Klein Rogahn,
Pampow, Schossin, Stralendorf, Warsow, Wittenförden und Zülow, ist Bestandteil
eines der geeigneten Projektgebiete im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Diese
Gemeindegebiete wurden auf Grundlage eines vorläufigen
Markterkundungsverfahrens ermittelt.
Der Landkreis ist bereit, für die Gemeinden des Amtes
Stralendorf Fördermittel des Bundes und des Landes zu beantragen und bei
Bewilligung das Förderprojekt durchzuführen und abzurechnen.
Das Land M-V wird die Fördermittel des Bundes durch ein eigenes
Förderprogramm ergänzen. Ein Eigenanteil von voraussichtlich 10% ist zu
gewährleisten.
Die Höhe der Kosten für die Maßnahme kann noch nicht bestimmt werden, da
erst verbindliche Ausschreibungsergebnisse vorliegen müssen. Der Eigenanteil
wird, wie bereits im 1 und 2 Call, aus Landesmitteln (Kommunaler Aufbau- Fond)
bereitgestellt.
Beschluss:
1.
Die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes
Stralendorf befürworten den Breitbandausbau von mind. 1000 Mbits/s im
Amts-/Gemeindegebiet.
Das Amt
Stralendorf nimmt für die amtsangehörigen Gemeinden dafür das Angebot des
Landkreises Ludwigslust-Parchim an, die Fördermittel für das Projekt
einzuwerben, die Maßnahme entsprechend auszuschreiben, durchzuführen und
abzurechnen.
2.
Der Amtsausschuss empfiehlt den amtsangehörigen
Gemeinden, nach positivem Ausgang des Markterkundungsverfahren einen
Eigenanteil in einer Höhe bis zu 10 % des ihr Gemeindegebiet betreffenden
Auftragsvolumens bereitzustellen.
3.
Der Eigenanteil soll aus Landesmitteln (Kommunaler
Investment- Fond) finanziert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Vorfinanzierung
des kommunalen Eigenanteils: Der vom Bund vorgegebene kommunale Eigenanteil in
Höhe von 10 Prozent wird durch das Land vorfinanziert und aus dem Kommunalen
Aufbaufonds zurückgezahlt. Eine unmittelbare Belastung der kommunalen Haushalte
findet somit nicht statt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14
Davon stimmberechtigt: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -