Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Sach- und Rechtslage:

Am 31. März 2023 ist die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland in Kraft getreten (Gigabit-RL 2.0). Ziel der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Ausbaus zur Erreichung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, die auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabit-Gesellschaft gerecht werden.

Mit der Förderung wird der Ausbau mit ultraschnellem Internet nun überall dort unterstützt, wo derzeit noch keine Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download möglich ist.

Der aktuellen Richtlinie zur Gigabitförderung ist die Richtlinie vom 31. März 2021 vorangegangen. Durch sie wurde der Ausbau überall dort unterstützt, wo noch keine Versorgung mit mindestens 100 Mbit/s gewährleistet war.

Das Amtsgebiet Stralendorf, bestehend aus den Gemeindegebieten der amtsangehörigen Gemeinden Dümmer, Holthusen, Klein Rogahn, Pampow, Schossin, Stralendorf, Warsow, Wittenförden und Zülow, ist Bestandteil eines der geeigneten Projektgebiete im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Diese Gemeindegebiete wurden auf Grundlage eines vorläufigen Markterkundungsverfahrens ermittelt.

Der Landkreis ist bereit, für die Gemeinden des Amtes Stralendorf Fördermittel des Bundes und des Landes zu beantragen und bei Bewilligung das Förderprojekt durchzuführen und abzurechnen.

Das Land M-V wird die Fördermittel des Bundes durch ein eigenes Förderprogramm ergänzen. Ein Eigenanteil von voraussichtlich 10% ist zu gewährleisten.

Die Höhe der Kosten für die Maßnahme kann noch nicht bestimmt werden, da erst verbindliche Ausschreibungsergebnisse vorliegen müssen. Der Eigenanteil wird, wie bereits im 1 und 2 Call, aus Landesmitteln (Kommunaler Aufbau- Fond) bereitgestellt.

 

Beschluss:

1.       Die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Stralendorf befürworten den Breitbandausbau von mind. 1000 Mbits/s im Amts-/Gemeindegebiet.

Das Amt Stralendorf nimmt für die amtsangehörigen Gemeinden dafür das Angebot des Landkreises Ludwigslust-Parchim an, die Fördermittel für das Projekt einzuwerben, die Maßnahme entsprechend auszuschreiben, durchzuführen und abzurechnen.

2.       Der Amtsausschuss empfiehlt den amtsangehörigen Gemeinden, nach positivem Ausgang des Markterkundungsverfahren einen Eigenanteil in einer Höhe bis zu 10 % des ihr Gemeindegebiet betreffenden Auftragsvolumens bereitzustellen.

3.      Der Eigenanteil soll aus Landesmitteln (Kommunaler Investment- Fond) finanziert werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Vorfinanzierung des kommunalen Eigenanteils: Der vom Bund vorgegebene kommunale Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent wird durch das Land vorfinanziert und aus dem Kommunalen Aufbaufonds zurückgezahlt. Eine unmittelbare Belastung der kommunalen Haushalte findet somit nicht statt.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 17

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14

Davon stimmberechtigt: 14

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -