Sitzung: 12.07.2023 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/PAM/283
Sach- und Rechtslage:
Durch die Gemeinde Pampow
wird die Errichtung eines eigenen Nahwärmenetzes für die Wärmeversorgung des
eigenen Gemeindegebiets angestrebt. Um Grundlagen und Potentiale der Gemeinde
für ein solches Vorhaben zu ermitteln ist es üblich eine Machbarkeitsstudie
erarbeiten zu lassen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden alle für die
Realisierung notendigen Planungsgrundlagen geschaffen. So werden Varianten
unter verschieden Gesichtspunkten wie der Energieeffizienz, der Ökobilanz und
der Wirtschaftlichkeit entwickelt, Simulationen erarbeitet und Optimierungen
vorgenommen. Zum Abschluss der Studie werden erste Maßnahmen zur
Bürgerbeteiligung vorgenommen und mögliche Zeitpläne für den Bau des
Wärmenetzes vorgestellt.
Die Kosten für eine solche
Machbarkeitsstudie werden auf ca. 85.000,00 € geschätzt.
Zur Reduzierung des
gemeindlichen Eigenanteils soll ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zum
Zweck der Reduzierung von Treibhausgasemissionen aus ELER gestellt werden. Die
Förderhöhe beläuft sich derzeitig auf 75%.
Nach Bewilligung des Antrages
durch den Zuwendungsgeber kann eine Beauftragung der Machbarkeitsstudie
erfolgen. Aktuell wird mit einem gemeindlichen Eigenanteil in Höhe von ca.
21.250,00 € (25%) gerechnet.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow
beschließt:
1. die Beantragung einer Zuwendung zum Zweck der
Reduzierung von Treibhausgasemissionen (ELER) mit einer Förderquote von 75% zur
Umsetzung einer Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Nahwärmenetzes und
2. den Bürgermeister zu ermächtigen die
Machbarkeitsstudie, im Falle eines Zuwendungsbescheides in Auftrag zu geben.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Erarbeitung der
Machbarkeitsstudie werden auf ca. 85.000,00€ geschätzt. Abzüglich einer zu
erwartenden Förderung (75%) würde ein Eigenanteil in Höhe von ca. 21.250,00 €
auf die Gemeinde entfallen. Die Mittel zur Finanzierung dieser Maßnahme sind im
Haushalt 2024 entsprechend einzuplanen.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0