Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Durch die Gemeinde Pampow wird die Errichtung eines eigenen Nahwärmenetzes für die Wärmeversorgung des eigenen Gemeindegebiets angestrebt. Um Grundlagen und Potentiale der Gemeinde für ein solches Vorhaben zu ermitteln ist es üblich eine Machbarkeitsstudie erarbeiten zu lassen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden alle für die Realisierung notendigen Planungsgrundlagen geschaffen. So werden Varianten unter verschieden Gesichtspunkten wie der Energieeffizienz, der Ökobilanz und der Wirtschaftlichkeit entwickelt, Simulationen erarbeitet und Optimierungen vorgenommen. Zum Abschluss der Studie werden erste Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung vorgenommen und mögliche Zeitpläne für den Bau des Wärmenetzes vorgestellt.

 

Die Kosten für eine solche Machbarkeitsstudie werden auf ca. 85.000,00 € geschätzt.

 

Zur Reduzierung des gemeindlichen Eigenanteils soll ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zum Zweck der Reduzierung von Treibhausgasemissionen aus ELER gestellt werden. Die Förderhöhe beläuft sich derzeitig auf 75%.

 

Nach Bewilligung des Antrages durch den Zuwendungsgeber kann eine Beauftragung der Machbarkeitsstudie erfolgen. Aktuell wird mit einem gemeindlichen Eigenanteil in Höhe von ca. 21.250,00 € (25%) gerechnet.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt:

 

1.     die Beantragung einer Zuwendung zum Zweck der Reduzierung von Treibhausgasemissionen (ELER) mit einer Förderquote von 75% zur Umsetzung einer Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Nahwärmenetzes und

 

2.     den Bürgermeister zu ermächtigen die Machbarkeitsstudie, im Falle eines Zuwendungsbescheides in Auftrag zu geben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie werden auf ca. 85.000,00€ geschätzt. Abzüglich einer zu erwartenden Förderung (75%) würde ein Eigenanteil in Höhe von ca. 21.250,00 € auf die Gemeinde entfallen. Die Mittel zur Finanzierung dieser Maßnahme sind im Haushalt 2024 entsprechend einzuplanen. 

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt: 9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0