Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Für den an der Ahornstraße bestehenden Lebensmittelmarkt ist eine bedarfsorientierte Erweiterung der Verkaufsfläche von gegenwärtig 1.050 qm auf künftig 1.800 qm geplant. Damit soll der Sortimentsschwerpunkt des Marktes (hier: Nahversorgungsangebot) erweitert werden. Der periodische Bedarf soll künftig 1.620 qm, der aperiodische Bedarf i. S. v. zentrenrelevanten Randsortimenten max. 10 %, also 180 qm Verkaufsfläche, betragen.

Das Vorhaben ist u. a. nach den landesplanerischen Zielsetzungen zu beurteilen und auf seine Kompatibilität mit dem Regionalen Einzelhandelsentwicklungskonzept für den Stadt-Umland-Raum Schwerin 2017 hin zu prüfen. Diesbezüglich liegt ein Verträglichkeitsgutachten des Gutachterbüros Dr. Lademann & Partner; Hamburg, vom 16.05.2022 vor, welches zu folgendem Ergebnis kommt (Zitat):

„Das Vorhaben ist mit der projektierten Gesamtverkaufsfläche von rd. 1.800 qm unter Berücksichtigung des § 11 Abs. 3 BauNVO, § 1 Abs. 6 Nr. 4, 8a und 11 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB sowie § 1 Abs. 4 BauGB sowie vor dem Hintergrund der landes- und regionalplanerischen Bestimmungen verträglich umsetzbar.“ 

Mit E-Mail vom 03.04.2023 teilte das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg in Abstimmung mit der oberen Landesplanungsbehörde und der Landeshautstadt Schwerin folgendes mit (Zitat):

„Im Ergebnis ist festzustellen, dass das in Rede stehende Gutachten als Grundlage für die Erweiterung des Edeka-Marktes herangezogen werden kann, so dass die Gemeinde Pampow auf dieser Basis das Bauleitplanverfahren einleiten kann.“

Aufgrund dessen können die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, allerdings mit einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG, geschaffen werden.

Der wirksame Flächennutzungsplan soll entsprechend im Rahmen der in Aufstellung befindlichen 3. Änderung geändert werden.

 

 

Beschluss:

1.   Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt die Aufstellung der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Bahnhofstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).

2.   Das Bebauungsplanverfahren wird im Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, allerdings mit einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG, durchgeführt.

3.   Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

·       Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel / Nahversorgungsmarkt“

·       Festsetzung der höchstzulässigen Verkaufsfläche mit 1.800 qm; davon höchstens 180 qm für zentrenrelevante Randsortimente

4.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten trägt der Vorhabenträger

 

Anlagen: Übersichtsplan mit Geltungsbereichsplan

 

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt: 9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0