Sitzung: 12.07.2023 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/PAM/282
Sach- und Rechtslage:
Für den an der Ahornstraße
bestehenden Lebensmittelmarkt ist eine bedarfsorientierte Erweiterung der
Verkaufsfläche von gegenwärtig 1.050 qm auf künftig 1.800 qm geplant. Damit
soll der Sortimentsschwerpunkt des Marktes (hier: Nahversorgungsangebot)
erweitert werden. Der periodische Bedarf soll künftig 1.620 qm, der
aperiodische Bedarf i. S. v. zentrenrelevanten Randsortimenten max. 10 %, also
180 qm Verkaufsfläche, betragen.
Das Vorhaben ist u. a. nach den landesplanerischen Zielsetzungen
zu beurteilen und auf seine Kompatibilität mit dem Regionalen
Einzelhandelsentwicklungskonzept für den Stadt-Umland-Raum Schwerin 2017 hin zu
prüfen. Diesbezüglich liegt ein Verträglichkeitsgutachten des Gutachterbüros
Dr. Lademann & Partner; Hamburg, vom 16.05.2022 vor, welches zu folgendem
Ergebnis kommt (Zitat):
„Das Vorhaben ist mit der projektierten Gesamtverkaufsfläche
von rd. 1.800 qm unter Berücksichtigung des § 11 Abs. 3 BauNVO, § 1 Abs. 6 Nr.
4, 8a und 11 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB sowie § 1 Abs. 4 BauGB sowie vor dem
Hintergrund der landes- und regionalplanerischen Bestimmungen verträglich
umsetzbar.“
Mit E-Mail vom 03.04.2023 teilte das Amt für Raumordnung und
Landesplanung Westmecklenburg in Abstimmung mit der oberen Landesplanungsbehörde
und der Landeshautstadt Schwerin folgendes mit (Zitat):
„Im
Ergebnis ist festzustellen, dass das in Rede stehende Gutachten als Grundlage
für die Erweiterung des Edeka-Marktes herangezogen werden kann, so dass die
Gemeinde Pampow auf dieser Basis das Bauleitplanverfahren einleiten kann.“
Aufgrund dessen können die planungsrechtlichen
Voraussetzungen durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 als Bebauungsplan
der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
allerdings mit einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG,
geschaffen werden.
Der wirksame
Flächennutzungsplan soll entsprechend im Rahmen der in Aufstellung befindlichen
3. Änderung geändert werden.
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt die Aufstellung der
13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Bahnhofstraße“ als
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist der
beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).
2. Das Bebauungsplanverfahren wird im Verfahren nach § 13a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
allerdings mit einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG,
durchgeführt.
3. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
·
Ausweisung eines Sonstigen
Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel /
Nahversorgungsmarkt“
·
Festsetzung der
höchstzulässigen Verkaufsfläche mit 1.800 qm; davon höchstens 180 qm für
zentrenrelevante Randsortimente
4.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten trägt der Vorhabenträger
Anlagen: Übersichtsplan mit Geltungsbereichsplan
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0