Sitzung: 22.06.2023 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2023/STR/662
Sach- und Rechtslage:
In der Gemeinde Stralendorf, B-Plangebiet Nr.4,
Dorfstr., wurde das Flurstück 108/12 in vier Erschließungsgrundstücke für
Eigenheime aufgeteilt und über eine Erschließungsstraße verbunden. Diese
befindet sich auf dem Flurstück 108/13 und ist die Erweiterung der vorhandenen
Dorfstr.
Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V
ist die Straße in diesem Bereich als Verkehrsfläche für die Gemeinde öffentlich
zu widmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf
beschließt entsprechend dem § 7 des Straßen- und Wegegesetzes M-V vom 13.
Januar 1993 (GVOBI. M-V, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 05. Juli 2018 (GVOBI. M-V, S. 221) die straßenrechtliche Widmung.
Name der Straße: Dorfstraße, Gemarkung
Stralendorf Flur 2, Flurstück 108/13.
Die Straße dient der Erschließung anliegender
Grundstücke. Ihre Klassifizierung in eine Ortsstraße erfolgt gemäß § 3a StrWG-
MV.
Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den
Bürgermeister zur Unterzeichnung der Widmungsverfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Widmungsverfügung
Lageplan
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -