Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sach- und Rechtslage:

In der Gemeinde Stralendorf, B-Plangebiet Nr.4, Dorfstr., wurde das Flurstück 108/12 in vier Erschließungsgrundstücke für Eigenheime aufgeteilt und über eine Erschließungsstraße verbunden. Diese befindet sich auf dem Flurstück 108/13 und ist die Erweiterung der vorhandenen Dorfstr.

 

Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V ist die Straße in diesem Bereich als Verkehrsfläche für die Gemeinde öffentlich zu widmen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf beschließt entsprechend dem § 7 des Straßen- und Wegegesetzes M-V vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBI. M-V, S. 221) die straßenrechtliche Widmung.

 

Name der Straße: Dorfstraße, Gemarkung Stralendorf Flur 2, Flurstück 108/13.

 

Die Straße dient der Erschließung anliegender Grundstücke. Ihre Klassifizierung in eine Ortsstraße erfolgt gemäß § 3a StrWG- MV.

 

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung der Widmungsverfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Widmungsverfügung

Lageplan

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt: 9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -