Sitzung: 22.06.2023 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2023/STR/663
Sach- und Rechtslage:
Das Amt Stralendorf beabsichtigt die Errichtung einer neuen
2-Feldsporthalle östlich der bereits vorhandenen Sporthalle und südlich des
Sportplatzes zu errichten.
Die rechtsgültige Satzung der Gemeinde
Stralendorf über die Festlegung und Abrundung für den im Zusammenhang bebauten
Ort Stralendorf weist für den Plangeltungsbereich eine Grünfläche mit der
Zweckbestimmung „Wiesenfläche“ aus.
Das Ziel der 1.
Änderung über die Satzung der Gemeinde Stralendorf über die Festlegung und
Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ort Stralendorf ist die Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Sport- und Spielanlagen inkl. der
dazugehörigen Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze nach § 12 und 14 BauNVO. Da
in einer Satzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB keine Festsetzungen i. S. d.
§ 9 BauGB getroffen werden können, wird lediglich die Ausweisung der Grünfläche
mit der Zweckbestimmung „Wiesenfläche“ aufgehoben; innerhalb des Geltungsbereiches
der 1. Änderung der Satzung richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit
von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB.
Der wirksame
Flächennutzungsplan stellt für den Plangeltungsbereich eine Grünfläche mit der
Zweckbestimmung „Wiese“ dar. Insofern soll eine Anpassung des
Flächennutzungsplanes bei der nächstfolgenden Änderung des
Flächennutzungsplanes erfolgen.
Beschluss:
- Aufgrund
des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die
1. Änderung über die Satzung der Gemeinde Stralendorf über die Festlegung und
Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ort Stralendorf als Satzung.
- Der Beschluss der 1.
Änderung über die Satzung
der Gemeinde Stralendorf über die Festlegung und Abrundung für den im
Zusammenhang bebauten Ort Stralendorf durch die Gemeindevertretung ist nach § 10
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben,
wo die 1. Änderung der Satzung während der Sprechstunden eingesehen und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der
Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige 1. Änderung der Satzung
ins Internet eingestellt ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im
Haushalt eingestellt
Anlagen:
-
Planzeichnung zur 1. Änderung über die Satzung der Gemeinde Stralendorf über die
Festlegung und Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ort Stralendorf
-
Textteil zur 1.
Änderung der Satzung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -