Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sach- und Rechtslage:

Das Amt Stralendorf beabsichtigt die Errichtung einer neuen 2-Feldsporthalle östlich der bereits vorhandenen Sporthalle und südlich des Sportplatzes zu errichten.

Die rechtsgültige Satzung der Gemeinde Stralendorf über die Festlegung und Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ort Stralendorf weist für den Plangeltungsbereich eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Wiesenfläche“ aus.

Das Ziel der 1. Änderung über die Satzung der Gemeinde Stralendorf über die Festlegung und Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ort Stralendorf ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Sport- und Spielanlagen inkl. der dazugehörigen Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze nach § 12 und 14 BauNVO. Da in einer Satzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB keine Festsetzungen i. S. d. § 9 BauGB getroffen werden können, wird lediglich die Ausweisung der Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Wiesenfläche“ aufgehoben; innerhalb des Geltungsbereiches der 1. Änderung der Satzung richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Plangeltungsbereich eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Wiese“ dar. Insofern soll eine Anpassung des Flächennutzungsplanes bei der nächstfolgenden Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen.

 

Beschluss:

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung über die Satzung der Gemeinde Stralendorf über die Festlegung und Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ort Stralendorf als Satzung.
  2. Der Beschluss der 1. Änderung über die Satzung der Gemeinde Stralendorf über die Festlegung und Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ort Stralendorf durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die 1. Änderung der Satzung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige 1. Änderung der Satzung ins Internet eingestellt ist.

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel sind im Haushalt eingestellt

 

Anlagen:

-       Planzeichnung zur 1. Änderung über die Satzung der Gemeinde Stralendorf über die Festlegung und Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ort Stralendorf

-       Textteil zur 1. Änderung der Satzung

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt: 9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -