Sitzung: 28.06.2023 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/HOL/633
Sach- und Rechtslage:
Mit
Antrag vom 24.03.2023 hat die
Firma SolarWind Projekt GmbH, Laeiszstraße 15, 20357 Hamburg (nachfolgend
Vorhabenträger), bei der Gemeinde
Holthusen beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens
einzuleiten.
Die Firma SolarWind Projekt GmbH plant in der Gemeinde Holthusen (Landkreis Ludwigslust-Parchim) südlich
der Ortslage von Holthusen auf der östlichen Seite der Gleistrasse
Schwerin-Hagenow-Hamburg die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Zu
deren Errichtung soll für eine Fläche von ca. 43,6 ha ein Bebauungsplan
aufgestellt werden.
Das
Gebiet umfasst das Flurstück 131 sowie teilweise das Flurstück 135 der Flur 7,
Gemarkung Holthusen. Der genaue Plangeltungsbereich ist dem beiliegenden
Lageplan Anlage 1 zu entnehmen.
Um
das Vorhaben realisieren zu können, sind 2 Bauleitplanverfahren erforderlich.
Zum einen ist für das Plangebiet ein Bebauungsplan aufzustellen und zum anderen
ist der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Holthusen an die
Festsetzungen des neuen Bebauungsplans anzupassen.
Der
wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Holthusen stellt den Planungsraum
überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die geplante Nutzung einer
Freiflächen-Photovoltaikanlage lässt sich daraus nicht entwickeln. Insofern
soll zur Schaffung einer städtebaulichen Ordnung der Flächennutzungsplan für
den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im
Parallelverfahren geändert werden.
Die Gemeinde Holthusen beabsichtigt, mit der Änderung des
Flächennutzungsplans die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den
Bebauungsplan Nr. 13 „Solarpark Holthusen III“ zu schaffen, der die Ansiedlung
einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Stromerzeugung ermöglichen soll.
Die
Planungskosten für die Aufstellung und Durchführung zur 3. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Holthusen trägt als Vorhabenträger, die SolarWind Projekt GmbH. Eine Kostenübernahmeerklärung der SolarWind Projekt GmbH liegt vor.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag der Firma SolarWind Projekt GmbH,
Laeiszstraße 15, 20357 Hamburg
auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt für den in der Anlage 1
dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung der 3. Änderung des
Flächennutzungsplans gemäß § 2 Absatz 1 BauGB.
- Der Planungsraum umfasst das Flurstück 131 sowie teilweise das Flurstück 135 der Flur 7,
Gemarkung Holthusen.
- Ziel der Aufstellung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans ist
es, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik“ gemäß
§ 11 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage
einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu
ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu
sichern.
- Die
entstehenden Planungskosten für die Aufstellung und Durchführung der 3.
Änderung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Holthusen trägt als
Vorhabenträger die Firma SolarWind
Projekt GmbH aus Hamburg. Mit dem Vorhabenträger ist ein
städtebaulicher Vertrag zur Absicherung aller mit dem Bauleitplanverfahren
in Verbindung stehenden Kosten abzuschließen
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.
1 BauGB).
Finanzielle Auswirkungen:
Keine –
Planungskosten trägt Vorhabenträger
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan zum Plangeltungsbereich,
Antrag des Vorhabenträger und Kostenübernahmeerklärung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -