Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Mit Antrag vom 24.03.2023 hat die Firma SolarWind Projekt GmbH, Laeiszstraße 15, 20357 Hamburg (nachfolgend Vorhabenträger), bei der Gemeinde Holthusen beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens einzuleiten.

 

Die Firma SolarWind Projekt GmbH plant in der Gemeinde Holthusen (Landkreis Ludwigslust-Parchim) südlich der Ortslage von Holthusen auf der östlichen Seite der Gleistrasse Schwerin-Hagenow-Hamburg die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Zu deren Errichtung soll für eine Fläche von ca. 43,6 ha ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Das Gebiet umfasst das Flurstück 131 sowie teilweise das Flurstück 135 der Flur 7, Gemarkung Holthusen. Der genaue Plangeltungsbereich ist dem beiliegenden Lageplan Anlage 1 zu entnehmen.

 

Um das Vorhaben realisieren zu können, sind 2 Bauleitplanverfahren erforderlich. Zum einen ist für das Plangebiet ein Bebauungsplan aufzustellen und zum anderen ist der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Holthusen an die Festsetzungen des neuen Bebauungsplans anzupassen.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Holthusen stellt den Planungsraum überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die geplante Nutzung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage lässt sich daraus nicht entwickeln. Insofern soll zur Schaffung einer städtebaulichen Ordnung der Flächennutzungsplan für den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert werden.

 

Die Gemeinde Holthusen beabsichtigt, mit der Änderung des Flächennutzungsplans die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr. 13 „Solarpark Holthusen III“ zu schaffen, der die Ansiedlung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Stromerzeugung ermöglichen soll.

 

Die Planungskosten für die Aufstellung und Durchführung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Holthusen trägt als Vorhabenträger, die SolarWind Projekt GmbH. Eine Kostenübernahmeerklärung der SolarWind Projekt GmbH liegt vor.

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag der Firma SolarWind Projekt GmbH, Laeiszstraße 15, 20357 Hamburg auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 Absatz 1 BauGB.

 

  1. Der Planungsraum umfasst das Flurstück 131 sowie teilweise das Flurstück 135 der Flur 7, Gemarkung Holthusen.

 

  1. Ziel der Aufstellung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik“ gemäß § 11 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

 

  1. Die entstehenden Planungskosten für die Aufstellung und Durchführung der 3. Änderung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Holthusen trägt als Vorhabenträger die Firma SolarWind Projekt GmbH aus Hamburg. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Absicherung aller mit dem Bauleitplanverfahren in Verbindung stehenden Kosten abzuschließen

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Planungskosten trägt Vorhabenträger

Anlagen

Anlage 1: Übersichtsplan zum Plangeltungsbereich, Antrag des Vorhabenträger und Kostenübernahmeerklärung

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6

Davon stimmberechtigt:                                                   6

Ja-Stimmen:                                                                         6

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -