Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Planungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Warsow sind bereits weit vorrangeschritten. Der Bauantrag liegt zur Genehmigung beim Landkreis und befindet sich aktuell in der Prüfung. Im weiteren Verlauf wird nun die Vergabe der Bauleistungen vorbereitet.

Die Losaufteilung ist aktuell wie folgt vorgesehen:

 

01 Abbruch

02 Außenanlagen

03 Rohbauarbeiten

04 Zimmerer

05 Dachabdichtungen und Dachklempner

06 Metallbau, Türen, Tore

07 Kunststofffenster

08 Heizung + Sanitär

09 Lüftung

10 Elektrotechnische Anlagen

11 Blitzschutz- und Erdungsanlagen

12 Trockenbauarbeiten

13 Putz- und Stuckarbeiten

14 Estricharbeiten

15 Rüttelbeläge

16 Fliesen- und Plattenarbeiten

17 Innentischler

18 Bodenbelagsarbeiten

19 Malerarbeiten

20 Schließanlagen

21 Baureinigung

 

Um im Vergabeprozess zügig die notwendigen Zuschläge erteilen und die entsprechenden Bindefristen einhalten zu können, wird seitens der Amtsverwaltung empfohlen, die Bürgermeisterin zu ermächtigen, dem jeweils wirtschaftlichsten Bieter im Vergabeverfahren den Zuschlag zu erteilen.

 

Es ist darauf zu achten, dass die Mindestanzahl der erforderlichen Angebote vorliegt.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt, die Bürgermeisterin Frau Lambrecht zu ermächtigen, dem jeweils wirtschaftlichsten Bieter, für die einzelnen Lose, im Zuge der Baumaßnahme „Neubau Feuerwehrgerätehaus“ den Zuschlag zu erteilen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Beauftragung der Lose muss unter Berücksichtigung der Haushaltsansätze vorgenommen werden.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7

Davon stimmberechtigt: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0